
Symbolbild: Pfalz-Express
Landau / SÜW – Die interkommunale Schnelleinsatzgruppe (SEG) des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz bekommt Verstärkung: Zwei neue Rettungswagen und drei Krankentransportwagen sollen angeschafft werden.
Das haben der Kreisausschuss des Landkreises und der Hauptausschuss der Stadt Landau jeweils in ihren jüngsten Sitzungen beschlossen. Nun starten die Vergabeverfahren – den Zuschlag erhält am Ende der wirtschaftlichste Anbieter.
Zwei neue Rettungswagen für den Notfall
Geplant ist die Anschaffung von zwei baugleichen Rettungswagen. Sie sollen ähnlich ausgestattet sein wie die Fahrzeuge im regulären Rettungsdienst. Stationiert werden sie bei den Hilfsorganisationen, die sich in der SEG engagieren. Der Einsatz erfolgt überregional und mit ehrenamtlichen Teams.
Für die Fahrzeuge stehen im Kreishaushalt des Landkreises Südliche Weinstraße bis zu 520.000 Euro bereit. Die Stadt Landau beteiligt sich – wie vertraglich im Rahmen des Katastrophenschutzes geregelt – mit 30 Prozent an den Gesamtkosten.
Drei Krankentransportwagen für schwieriges Gelände
Zusätzlich sollen drei geländegängige Krankentransportwagen beschafft werden – ebenfalls baugleich und orientiert an der Ausstattung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Auch sie gehen an die beteiligten Hilfsorganisationen und werden interkommunal mit ehrenamtlicher Besatzung betrieben.
Im Kreishaushalt sind dafür bis zu 300.000 Euro eingeplant. Die Stadt Landau übernimmt erneut 30 Prozent der Kosten.
Zusammenarbeit im Katastrophenschutz
Die geplante Fahrzeuganschaffung ist Teil der engen Kooperation zwischen dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz im Bereich Katastrophenschutz. Gemeinsam betreiben sie die Schnelleinsatzgruppe, die zusammen mit der Abschnittsleitung Gesundheit den medizinischen Katastrophenschutz abbildet. Mit dabei sind der DRK-Kreisverband Südliche Weinstraße, der DRK-Kreisverband Stadt Landau sowie die DLRG Landau.
Die Aufgabe, die Hilfsorganisationen mit den nötigen Fahrzeugen auszustatten, übernimmt der Landkreis als geschäftsführende Gebietskörperschaft.
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