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Früher hätte man Hysterie dazu gesagt: Gericht weist Heidi Külzer zurecht

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Es bleibt weiter spannend: Wie wird Justitia im Fall Horst Arnold entscheiden?
Foto: Lupo/pixelio.de

Neuester Bericht zur Urteilsverkündung:

Notorische Lügnerin Heidi Külzer zu 5 1/2 Jahren Haft verurteilt [2]

Darmstadt. Der Prozess um Heidi Külzer wird sich wahrscheinlich noch bis in den August ziehen. Die Medien halten sich zurück, nach dem Motto „was soll die Aufregung- Horst Arnold ist tot und kommt nicht wieder“.

Wenn überhaupt, berichten lokale Zeitungen über den Fall. Külzer hatte in absurden Schilderungen behauptet, Horst Arnold, ein Lehrerkollege, habe sie vergewaltigt.

Sie hat den Mann tatsächlich in allen Lebensbereichen ruiniert. Wird ihm jetzt doch noch Gerechtigkeit wiederfahren? Horst Arnold lebt nicht mehr und kann sich nicht mehr darüber freuen, dass die Falschbeschuldigerin endlich wegen Freiheitsberaubung vor Gericht steht. Was heißt steht?

Leicht gebückt, getarnt mit roter Perücke und riesiger Sonnenbrille, präsentierte sie sich in den ersten Prozesstagen vor dem Landgericht Darmstadt als Verfolgte, sprach mit leiser Stimme.

Die lippische Landeszeitung (LZ.de) schreibt, dass sich die ehemalige Lehrerin zwei Verhandlungstage mit einem Attest entschuldigt hatte, was „das Gericht allerdings als wenig aussagekräftig eingestuft hatte.“ Das Gericht droht im Gegenteil sogar mit einem Haftbefehl, wenn Külzer und ihre Anwälte noch einmal fernblieben.

 Die Zeitung schreibt weiter: „Ein Psychiater begutachtete die Frau, die ihren Kollegen Horst Arnold unschuldig ins Gefängnis gebracht haben soll, deshalb noch einmal und kam zu dem Ergebnis, dass ihre Verhandlungsfähigkeit in keiner Weise eingeschränkt ist. Külzer  sei lediglich „leichtgradig depressiv“ und leide an einer „hysterionischen Persönlichkeitsstörung“, früher schlicht „Hysterie“ genannt.“

Das Schlimme ist, dass Heidi Külzer nach wie vor behauptet, Horst Arnold habe sie vergewaltigt. Richterin Barbara Bunk wird nun wohl andere Seiten aufziehen müssen, um den Fall im geplanten Zeitrahmen abwickeln zu können.

Wie zu hören ist, sollen die beiden nächsten Prozesstage am 30. und 31. Juli stattfinden, bevor das Gericht in die Sommerpause geht. (desa)

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