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Frostschäden: Obstbaubetriebe können jetzt Anträge auf Finanzhilfen stellen

Foto: pfalz-express.de [1]

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Obstbaubetriebe, die durch die Spätfröste im April existenzbedrohende Schäden erlitten haben, können nun innerhalb eines Monats die Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen stellen.

Die durch den Frost im April 2017 entstandenen Schäden im Obstbau werden als Elementarschadensereignis anerkannt.

Damit sind formell die Voraussetzungen zur Umsetzung der vom Land vorgesehenen Hilfen geschaffen. Anträge zur Gewährung der Finanzhilfen müssen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier vorgelegt werden.

Grundlage für diese Anträge sind die bereits von den Obstbaubetrieben bei der ADD vorgelegten Schadensmeldungen. Berücksichtigt werden können nur Anträge über Schadensmeldungen, die der ADD bis spätestens Freitag, den 28.7.2017 vorlagen.

Der Antragsvordruck steht auf der Homepage der ADD [2] bereit. (red)

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