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Friedhofsverwaltung Haßloch erinnert an Gestaltungsvorschriften in den Urnengrabfeldern „Ruhepark“ und „Ruhebaum“

Kerzen sind auf den Urnengräberfelden nicht erlaubt.
Symbolbild: Pfalz-Express

Haßloch – Die Urnengrabfelder „Ruhepark“ und „Ruhebaum“ auf dem Parkfriedhof in Haßloch sind bewusst als naturnahe Bestattungsflächen konzipiert. Aus diesem Grund gelten dort besondere Regelungen zur Grabgestaltung, die in der Friedhofssatzung der Gemeinde Haßloch festgeschrieben sind.

Diese Vorschriften verbieten ausdrücklich das Ablegen von Grabschmuck, Trauergestecken, Kerzen sowie anderen nicht genehmigten Gegenständen.Trotz der klaren Regelung kommt es insbesondere zu bestimmten Anlässen – etwa am Volkstrauertag, Totensonntag oder in der Weihnachtszeit – immer wieder dazu, dass Angehörige Gräber mit Kerzen, Gestecken oder anderem Schmuck versehen.

Wenn die Friedhofsmitarbeiter die Flächen anschließend räumen, führt dies regelmäßig zu Beschwerden und Diskussionen mit Grabnutzern. Die Friedhofsverwaltung sieht sich daher erneut veranlasst, auf die bestehenden Vorgaben hinzuweisen. „Diese Gestaltungsvorschriften sind bekannt, da jeder bei der Grabzuteilung gegenüber der Friedhofsverwaltung die Einhaltung schriftlich bestätigt hat“, erklärte Friedhofsdezernent Carsten Borck.

Die bewusste Wahl einer naturnahen Bestattungsform bedeute auch die Akzeptanz der damit verbundenen Einschränkungen. Zusätzlich gehen bei den Mitarbeitern vermehrt Beschwerden von Grabnutzern ein, die sich gerade wegen des naturnahen Charakters für diese Grabfelder entschieden haben und fragen, warum Regelverstöße nicht konsequenter unterbunden würden.

Nach den jüngsten Feiertagen werden die abgestellten Gegenstände nun erneut eingesammelt. „Der Schmuck wird nicht entsorgt, sondern bei der Friedhofsverwaltung für etwa vier Wochen zwischengelagert. Die Besitzer können ihre Gestecke oder Kerzen dort abholen“, so Borck.

Die Friedhofsverwaltung weist außerdem darauf hin, dass auch das Streuen von Zierkieseln um die Gedenktafeln oder das Anlegen von Rollrasen nicht den Vorgaben entspricht. Solche Veränderungen widersprechen nicht nur der Satzung, sondern können zudem die Mäharbeiten der Mitarbeiter behindern oder gefährden.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht die Friedhofsverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung. „Sprechen Sie uns ruhig an“, appelliert Carsten Borck. „Ein eigenmächtiges Handeln entgegen der Gestaltungsvorschriften hilft niemandem und stellt gleichzeitig einen Affront gegenüber allen dar, die sich bewusst für eine naturnahe Bestattungsform in den Grabfeldern ‚Ruhepark‘ und ‚Ruhebaum‘ entschieden haben.“

Die Verwaltung bittet alle Grabnutzer um Verständnis und um die konsequente Beachtung der Regelungen. Diese dienten dem Erhalt des gewünschten naturnahen Erscheinungsbildes sowie einem respektvollen Miteinander auf dem Friedhof.

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