
Symbolbild (KI): Pfalz-Express
SÜW – Wiederholte Warnmeldungen auf ihrem Handy haben eine 45-jährige Frau im September auf einen Standort-Tracker aufmerksam gemacht. Das Gerät war unter ihrem Auto angebracht.
Ermittlungen der Polizei Landau beim Hersteller führten zu einem Bekannten der Frau, gegen den sich nun ein Anfangsverdacht richtet.
Ob es sich um einen GPS- oder Bluetooth-Tracker handelte, teilte die Polizei nicht mit. Auch zu den Hintergründen und dazu, ob der Mann die Standortdaten tatsächlich abgerufen hatte, machte sie keine Angaben.
Polizei kennt ähnliche Fälle aus früheren Beziehungen
Vergleichbare Fälle sind der Polizei unter anderem aus ehemaligen Partnerschaften oder im Zusammenhang mit nicht erwiderten Beziehungswünschen bekannt. Wer einen anderen Menschen fortlaufend über dessen Standortdaten überwacht, kann sich wegen Stalkings strafbar machen. Das gilt insbesondere, wenn die Daten genutzt werden, um die Person aufzusuchen. Auch Verstöße gegen Datenschutzvorschriften sind möglich.
Je nach Hersteller lässt sich auf Smartphones einstellen, ob sie vor unbekannten Trackern warnen sollen. Eine Garantie, dass das eigene Handy jedes solche Gerät erkennt, gibt es allerdings nicht.
Hilfe und Informationen bietet die Polizei unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gewalt/stalking/ [1].