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Frau aus Pfalzklinikum abgeschoben – SÜW-Landrat Seefeldt: Gestapo-Vergleich der Grünen verbietet sich! – FDP steht hinter Seefeldt

Landrat Dietmar Seefeldt
Foto: Pfalz-Express

SÜW – Der Vorstand des Kreisverbands von Bündnis 90/Die Grünen und die Kreistagsfraktion haben das Verhalten der Mitarbeiter der Ausländerbehörde bei der Abschiebung einer Somalierin, die im Pfalzklinikum untergebracht war, unter anderem in der Presse scharf kritisiert.

SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt weist nun die Kritik „auf Schärfste“ zurück. Die Grünen hätten den Mitarbeitern der Ausländerbehörde Rücksichtslosigkeit, Respektlosigkeit und die Stürmung des Hauses in „Gestapo-Manier“ vorgeworfen, so Seefeldt.

Keine „Stürmung“

Die Frau sollte nach der Dublin III-Verordnung nach Italien abgeschoben werden. Laut Seefeldt waren die Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Begleitung eines Arztes in der Wohnung der Frau, in der beim Eintreffen der Mitarbeiter bereits Licht brannte und deren Tür schon nach kurzem Anklopfen geöffnet wurde. Eine „Stürmung der Wohnung“ habe in keinster Weise stattgefunden, so der Landrat.

Arzt bestätigte Flugreisetauglichkeit

Durch die Mitbewohnerin wurde der Aufenthalt der Frau im Pfalzklinikum bekannt. „Die Abschiebung aus dem Krankenhaus wurde im konkreten Einzelfall geprüft und der von der Ausländerbehörde beteiligte und anwesende Arzt hat entschieden, dass es keine Einwände gegen eine Rückführung gibt. Der Arzt bestätigte die Flugreisetauglichkeit, zudem begleitete er die Frau während des Fluges nach Italien“, betonte Seefeldt. Medizinische Zwischenfälle habe es nicht gegeben.

Die Abschiebung sei rechtlich nicht zu beanstanden: „Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde auf diese Art und Weise zu diffamieren ist ungehörig. An niemandem, auch nicht den Mitarbeitern, gehen diese Situationen spurlos vorüber“, so Seefeldt.

„Abholung bei Nacht aus Klinik nicht zu beanstanden“

Auch der zuständige Kreisbeigeordnete Helmut Geißer verteidigt das Vorgehen der Behörde: „Die Abschiebung war rechtlich in Ordnung, es lag eine richterliche Durchsuchungserlaubnis des Verwaltungsgerichts vor. Auch die Abholung bei Nacht aus der Klinik war nicht zu beanstanden.“

Die Aufnahmebedingungen von Italien sehen vor, dass sogenannte „Dublinüberstellungen“ nur bis 14 Uhr eines Tages angenommen werden. „Diese Fristen müssen mit den Vorgaben der Fluggesellschaften in Einklang gebracht werden, sodass es im konkreten Fall notwendig war, die Frau in der Nacht abzuholen, damit der Flug um 7 Uhr morgens angetreten werden konnte“, erläutert der Kreisbeigeordnete.

Seefeldt appeliert für mehr Respekt

Landrat Dietmar Seefeldt appelliert ferner an die politischen Kräfte (Wortlaut): „In Verbindung mit dem hiesigen Fall von Gestapo-Manier zu sprechen, ist inakzeptabel. Vergleiche mit Gestapo-Methoden verbieten sich. Diese sind nicht nur zutiefst unhistorisch, sie rücken die Mitarbeiter der Kreisverwaltung in die Nähe eines verbrecherischen Regimes. Die Mitarbeiter aber handeln nach den Gesetzen und Regeln eines freiheitlich-demokratischen Staates mit unabhängiger Gerichtsbarkeit. Die Formulierungen wären sicherlich einer strafrechtlichen Würdigung zugänglich. Im Übrigen wurden alle Fraktionen in der Kreisausschusssitzung am 21. Januar über die Abschiebung und deren Hintergründe informiert. Insgesamt bin ich schon sehr verwundert über den generellen Sprachgebrauch – gestern die SPD, heute die Grünen – mal polternd, mal die Grenzen der Beleidigung überschreitend. Ist das das Bild, das Parteien abgeben und damit Wähler von sich überzeugen und an die Wahlurnen locken wollen?“

Er knüpft damit an seine Neujahrsansprache an: „Ich bitte Sie daher in Ihren ‚Wahl-Kampagnen‘ nicht zu verletzen oder gar zu hetzen. Denn am Ende gewinnt – davon bin ich überzeugt – wer aufrichtig, authentisch und vor allen Dingen empathisch bleibt.“ (red)

Stellungnahme der FDP-Fraktion im Kreistag Südliche Weinstraße

„Die FDP-Kreistagsfraktion stellt sich bei der Abschiebung einer Somalierin nach Italien hinter Landrat Seefeldt und die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Südliche Weinstrasse“, so Nikolas Palmarini, Fraktionsvorsitzender der FDP.

„Die Freien Demokraten stehen in ihren Werten für Freiheit, Verantwortung und eben auch Rechtsstaatlichkeit ein. Zwar gibt es in unserem Land viel Uneinigkeit gerade in Bezug auf Schutzsuchende, Aufnahme oder Abschiebung und auch zu Abschiebepraktiken, den einen geht es nicht weit oder schnell genug, die anderen beklagen Herzlosigkeit. Jede Partei hat hierzu seine eigenen Vorstellungen und Vorschläge und kann für diese in der politischen Auseinandersetzung werben.

Sich jedoch als demokratische Partei hinzustellen und die eigenen Behörden zu deformieren, wenn jene nur geltendes Recht ausüben, ist inakzeptabel. Es ist ein falsches Verständnis vom  Rechtsstaat, wenn man Behörden dafür kritisiert geltendes Recht anzuwenden, wenn es einem selbst gerade nicht passend erscheint.

Unser Rechtsstaat basiert auf Recht und nicht auf Willkür, auch wenn diese gut gemeint ist. Der Kreis hat nicht nur abzuschieben wenn es ihm gefällt, sondern die gesetzliche Pflicht dies zu tun. Die Art und Weise der Abschiebung im vorliegenden Fall lässt auf Umsicht und Sorgfalt schließen und nicht auf unwürdiges Verhalten.

Das Vorgehen mit „Gestapo-Manier“ zu bezeichnen, wie Bündnis 90/Die Grünen es am 24. Januar in der Rheinpfalz getan haben, ist schlicht weg unwürdig, inakzeptabel und ein Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter des Kreises, die ihren Dienst und ihre Pflicht verrichten und nun öffentlich dafür angeprangert werden.

Auch die Vorbehalte der Grünen gegen Abschiebung generell nach Italien führt bei uns Freien Demokraten zu Kopfschütteln. Nach dieser Logik wäre selbst Österreich kein geeignetes Land um dorthin abzuschieben. Die FDP-Fraktion steht jedenfalls hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreises und auf der Seite des geltenden Rechts.“ (red)

 

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