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Flüchtlinge am Arbeitsmarkt: Rheinland-Pfalz setzt Vorrangprüfung für deutsche oder EU-Bewerber aus

Nicht immer klappt die Integration am Arbeitsmarkt so gut wie hier in einer Werkstatt in Herxheim. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte den Betrieb ebenfalls besucht. Foto: pfalz-express.de/Kunze

Nicht immer klappt die Integration am Arbeitsmarkt so gut wie hier in einer Werkstatt in Herxheim. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte den Betrieb ebenfalls besucht.
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Mainz – Wenn ein Asylbewerber ein Arbeitsstelle antreten will, untersucht die Bundesagentur für Arbeit zunächst, ob für die Stelle ein geeigneter deutscher oder EU-Bewerber zur Verfügung steht.

Nur wenn das nicht der Fall ist, darf die Stelle an einen Asylbewerber vergeben werden. Das ist die sogenannte Vorrangprüfung, die bislang Gültigkeit hatte. Die fällt nun in Rheinland-Pfalz für die nächsten drei Jahre erst mal weg.

Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) und Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) sind froh über die neue Regelung, die den Zugang für Flüchtlinge an den Arbeitsmarkt erleichtern soll. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sei damit einem Wunsch des Landes nachgekommen, so Bätzing-Lichtenthäler.

Eigentlich erlaubt das neue Integrationsgesetz des Bundes lediglich den Bezirken der Arbeitsagenturen eine Aussetzung, in denen die Arbeitslosenquote unter dem Landesschnitt liegt. In Rheinland-Pfalz wären das  derzeit Landau, Trier, Koblenz und Montabaur. Nahles hatte aber dennoch der Bitte der Landesregierung entsprochen, die Aussetzung für das ganz Land zu erlauben.

Die Vorrangprüfung habe keine tatsächlichen Vorteile für einheimische Arbeitslose gebracht, teilte Bätzing-Lichtenthäler in einer schriftlichen Mitteilung mit. Statt dessen habe es zu viele bürokratische Hürden gegeben, die die Integration der Flüchtlinge verzögert hätten und deshalb auf Unverständnis getroffen seien.

„Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung entschieden, auf diese Hürde bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in den nächsten drei Jahren zu verzichten“, so die Arbeitsministerin. Eine frühzeitige Teilhabe am Arbeitsleben sei nun einmal eine elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in der hiesigen Gesellschaft. (cli/red)

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