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Fischerprüfung erfolgreich abgelegt

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Foto: KV GER

Kreis Germersheim – 23 Prüflinge stellten sich in der Aula der Berufsbildenden Schule in Germersheim den Anforderungen der ersten Fischerprüfung des Jahres 2018 im Landkreis.

Innerhalb von zwei Stunden mussten die Prüflinge ihr Wissen in den fünf Prüfungsgebieten „Allgemeine Fischkunde“, „Spezielle Fischkunde“; „Gewässerkunde“, „Gerätekunde“ sowie „Gesetzeskunde“ beweisen.

Pro Sachgebiet waren dabei jeweils zehn Fragen, also insgesamt 50 Fragen, zu beantworten. Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn mindestens sieben Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet werden. Eine mündliche Nachprüfung ist dann erforderlich, wenn in nur einem Sachgebiet weniger als sieben Fragen richtig beantwortet wurden.

Der Prüfungsausschuss unter dem Vorsitz von Günter Hartenstein (Rülzheim) und dem für das Fischereiwesen zuständige Kreisbeigeordnete Michael Braun gratulierten den 21 Jungfischern zur bestandenen Prüfung und überreichten das Fischerprüfungszeugnis, mit dem sie bei ihrer zuständigen Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung einen Fischereischein beantragen können.

Information

Die Fischerprüfungen finden landeseinheitlich zweimal jährlich, im Juni und im Dezember, jeweils am ersten Freitag statt. Zulassungsvoraussetzungen zur Fischerprüfung sind unter anderem ein Mindestalter von 13 Jahren sowie die Teilnahme am Vorbereitungskurs mit mindestens 35 Stunden.

Im Dezember findet die nächste Fischerprüfung statt. Auskünfte hierzu erteilt die Kreisverwaltung Germersheim, Untere Fischereibehörde, Tel. 07274/53-145.

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