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Fall Kuwalewsky: Kinder dürfen vorerst bei der Mutter bleiben – weitere Verhandlung anberaumt

Müde und besorgt vor der Verhandlung: Die Kuwalewskys (ohne Tochter Johanna) vor dem Amtsgericht Neustadt.
Fotos: Pfalz-Express/Ahme

Neustadt/Lambrecht – Gespannte Aufmerksamkeit dominierte den Nachmittag des 7. Oktober  bei den Parteien und Unterstützern im Sorgerechtsstreit Kuwalewsky (der Pfalz-Express berichtete mehrfach):  Am Amtsgericht Neustadt stand eine Verhandlung an.

Am Ende der Verhandlung, die eineinhalb Stunden gedauert hat, war jedenfalls klar: Der Termin beim Amtsgericht ist noch nicht das Ende der Fahnenstange im Fall Maximilian Kuwalewsky (13), seiner Mutter Andrea und den Geschwistern Benjamin (10), Johanna (9) und Tillmann (6). Das Ziel der Mutter, das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu bekommen, wurde nicht erreicht.

Es wird noch ein sogenanntes Hauptsacheverfahren geben, deren Termin noch nicht anberaumt wurde. Immer noch kann es in der nächsten Verhandlung dazu kommen, dass die Kinder der Mutter weggenommen werden könnten.

Andrea Kuwalewsky konnte sich trotz aller Sorgen heute freuen: Sie bekommt zusammen mit ihrem geschiedenen Ehemann das gemeinsame Sorgerecht, wie es schon vor dem 4. November 2013 ausgesprochen worden war.

Die Kinder dürfen bei ihr in Lambrecht bleiben, der Vater kann weiter Umgang mit den Kindern pflegen, sofern diese das wollen. Die Kinder wurden im Vorfeld durch die Richter befragt, danach wurde der Fall, ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weiter verhandelt.

Andrea Kuwalewsky hat zusammen mit den beiden Rechtsanwälten Dr. David Schneider-Addae-Mensah ( sein Schwerpunkt liegt im Bereich Kindschaftsrecht, Psychiatrie und Menschenrechtsverletzungen) und Thomas Saschenbrecker heute einen großen Schritt nach vorne gemacht.

„Das ist ein Etappensieg. Der vorläufige Entzugsbeschluss ist aufgehoben worden, der Normalzustand besteht wieder. Die Kinder können bei der Mutter bleiben“, so Schneider-Addae-Mensah. „Es läuft noch das Hauptsacheverfahren, da muss man jetzt abwarten, was dabei herauskommt.“

Er sei jedoch guter Dinge: „Es gibt noch ein Gutachten, das soll eingeholt werden.  Ob es kommt oder nicht, wissen wir nicht. Vorläufig bleiben die Kinder bei der Mutter, sie sind nicht kindswohlgefährdet. Es wurde also festgestellt, dass es keine  Gefährdung durch die Mutter gibt“, betont der Jurist.

Entsprechend erleichtert äußerte sich Andrea Kuwalewsky gegenüber dem Pfalz-Express.
Sie wirkt gefasst, spricht sachlich über ihr Erlebtes. Sie verstehe den Hass ihres Exmannes nicht, der sie am liebsten in der Psychiatrie wegschließen lassen wolle, sagt die Polizistin. Man habe ihr unterstellt, Borderlinerin zu sein und nicht in der Lage, Kinder zu erziehen.

Enttäuscht ist sie auch von ihrem Arbeitgeber, der Polizei. Diese hat ein dienstärztliches Gutachten in Auftrag gegeben, um ihren psychischen Zustand beurteilen zu lassen.

Pfalz-Express:„Wie lief es in der Verhandlung eben?“

„Der Richter hat mich gefragt, wie ich reagieren würde, wenn man mir im Hauptsacheverfahren die Kinder wegnehmen würde. Diese Frage empfand ich als Nötigung. Eine unpassende Frage war das. Dann würde ich auf jeden Fall weiter kämpfen. Zunächst bin ich jetzt erleichtert und erlöst. Es ist auch offiziell abgesegnet, dass die Kinder bei mir sind. Mein Exmann hatte mir immer Manipulation unterstellt, das ist aber nicht so. Das hat auch der Familienhelfer bestätigt.“

Für ihre Kinder wünscht sie sich vor allem ruhiges und beständiges Fahrwasser: „Es braucht seine Zeit, bis die Kinder nach all diesen Geschehnissen wieder eine Art Urvertrauen fassen können.“ (desa)

Lesen Sie dazu auch: http://www.pfalz-express.de/wende-im-fall-kuwalewsky-alle-vier-kinder-durfen-zuhause-bleiben/ [1]

Erleichtert nach der Verhandlung: Andrea Kuwalewsky mit ihren Anwälten Dr. David Schneider-Addae-Mensah (links) und Thomas Saschenbrecker.

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