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Fälle von Partnerschaftsgewalt 2020 weiter gestiegen

Foto: dts Nachrichtenagentur

Die Zahl der Fälle von Gewalt in bestehenden und ehemaligen Partnerschaften ist im Jahr 2020 weiter gestiegen. Das teilte das Bundesfamilienministerium am Dienstag mit.

Der Anstieg betrug demnach im Vergleich zum Vorjahr 4,9 Prozent. Die Zahl der Gewaltopfer in Partnerschaften stieg innerhalb eines Jahres um 4,4 Prozent von 141.792 auf 148.031 im Jahr 2020.

Ganz überwiegend trifft diese Gewalt Frauen: 80,5 Prozent der Opfer sind weiblich. Von den Tatverdächtigen sind 79,1 Prozent Männer. 37,9 Prozent der Taten werden durch Ex-Partner begangen, der übrige Teil innerhalb bestehender Ehe- und Lebenspartnerschaften.

Am häufigsten betroffen waren Opfer zwischen 30 und 40 Jahren. 139 Frauen und 30 Männer wurden im Jahr 2020 durch ihre aktuellen oder ehemaligen Partner getötet.

Grundlage der Angaben ist die Kriminalistische Auswertung der Partnerschaftsgewalt 2020. Die Corona-Lockdowns im Jahr 2020 ergaben demnach keinen eindeutigen* Anstieg der Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich im April 2020 ein Anstieg von 2,9 Prozent, im Mai von 3,7 Prozent.

Während des zweiten Lockdowns sank die Anzahl der registrierten Fälle im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent. Im Dezember sank diese sogar um 3,2 Prozent. Ein Grund hierfür könnte die *Situation im Lockdown sein, die es Betroffenen schwerer machte, Anzeige zu erstatten und für Außenstehende schwieriger, Gewalttaten im Umfeld zu bemerken. Das Ausmaß von Partnerschaftsgewalt könnte sich daher sogar vergrößert haben, ohne sich bislang in polizeilich registrierten Fällen niederzuschlagen.

„Für viele Frauen und manche Männer kann das eigene Zuhause ein Ort des Schreckens sein“, sagte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD). Die Justiz müsse diese Taten mit großer Entschiedenheit gegen die Täter und mit aller Sensibilität für die Betroffenen verfolgen.

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, sagte unterdessen, dass die Bekämpfung der Partnerschaftsgewalt weiterhin im polizeilichen Fokus bleibe. „Kein Täter darf sich vor Bestrafung sicher fühlen.“ (dts Nachrichtenagentur)

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