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Fachmarktzentrum Rohrbach: Eilantrag der Stadt Landau ohne Erfolg

Ende Februar demonstrierten hunderte Befürworter vor Ort. Foto: Pfalz-Express [1]

Ende Februar demonstrierten hunderte Befürworter vor Ort.
Foto: Pfalz-Express

Rohrbach/Landau – Der Eilantrag der Stadt Landau gegen die vom Landkreis Südliche Weinstraße erteilte Baugenehmigung für den Umbau des Fachmarktzentrums in Rohrbach bleibt ohne Erfolg. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Statt der ursprünglich geplanten 6.200 Quadratmeter wird es nun aller Voraussicht nach beispielsweise beim Kompromiss „5.000 Quadratmeter“  für den Modepark Röther bleiben. Landau hatte sich zuletzt für eine wesentlich kleinere Fläche ausgesprochen. Die reduzierten 2.300 Quadratmeter sollten nach Landauer Wünschen für eine „allgemeine gewerbliche Nutzung“ verwendet werden.

Das Gericht sieht den Eilantrag der Stadt Landau zur Änderungsgenehmigung zwar als zulässig an. Er sei aber unbegründet, weil der Widerspruch aller Voraussicht nach keinen Erfolg haben werde.

Für Rohrbachs Bürgermeister Peter Feser „ein Grund zum Feiern“: „Danke an alle Unterstützer und an alle, die die Online Petition gestartet haben“, schreibt Feser auf seiner Facebookseite. „Ihr wart (seid, werdet immer sein) SUPER.“

Landaus Bürgermeister Thomas Hirsch war auf Pfalz-Express-Nachfrage gerade nicht erreichbar. Seine Stellungnahme wird ergänzt, sobald verfügbar.

SÜW-Landrätin Riedmaier begrüßte die „klaren Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, weil damit auf einer ordentlichen Grundlage die Arbeiten zur Reaktivierung des ehemaligen REAL-Geländes zu einem Fachmarktzentrum fortgesetzt werden können. Ich freue mich sehr für Rohrbach.“

Die „intensiven Arbeiten“ der Bauabteilung und der Rechtsberater seien von den Gerichten bestätigt worden: „Das ist eine Befriedigung, die jetzt hoffentlich einer Befriedung der Konfliktlage zwischen Stadt und Kreis dient. Das jedenfalls ist meine große Hoffnung.“

In der Begründung des Gerichts heißt es unter anderem, „der Gegenstand der Baugenehmigung in Gestalt der Änderungsbaugenehmigung vom 26. April 2017 stimme mit dem Gegenstand des Bauvorbescheids“ überein. Dies gelte insbesondere für die Größe der jeweiligen Verkaufsflächen für die einzelnen Mieter des Fachmarktzentrums. Die genehmigten Verkaufsflächen blieben sämtlich hinter den im Bauvorbescheid gebilligten Verkaufsflächen zurück. (cli)

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