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Explosion in Harthausen: Bundesgerichtshof schmettert Revision von Brandstifter ab – Urteil rechtskräftig

Bei der Expolsion wurde ein Gastank mehrere hundert Meter weit auf ein feld geschleudert. Foto: red [1]

Bei der Expolsion wurde ein Gastank mehrere hundert Meter weit auf ein Feld geschleudert.
Foto: red

Harthausen – Eine Explosion auf dem Gelände einer Gasfirma in Harthausen verletzte am 28. September 2013 mehrere Feuerwehrleute und richtete einen Millionenschaden an.

(Pfalz-Express-Berichte dazu gibt es hier [2]).

Ein 40 Jahre alter Schrotthändler aus Mittelfranken und seine heute 29-jährige Ex-Freundin wurden angeklagt, auf dem Betriebsgelände eines Flüssiggas-Versorgers drei Gas-Kesselwagen angezündet haben. Die Anklage lautete unter anderem auf schwere Brandstiftung und versuchten Mord.

Der Mann war zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden und hatte dagegen Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies diese heute (23. Dezember) jedoch zurück und bestätigte das Urteil.

Die Frau bekam dreieinhalb Jahre Haft, sie hatte ihre Revision schon zu Jahresbeginn zurückgezogen und das Urteil akzeptiert.

Die verheerende Explosion hatte vor zwei Jahren den ganzen Ort erschütterte.

17 Feuerwehrleute wurden verletzt, drei von ihnen schwer. Scheiben zerbarsten, ein Gastank flog mehrere hundert Meter durch die Luft, umherfliegende Trümmerteile krachten in die Lagerhalle direkt neben einem Wohnhaus.

Sämtliche knapp 3.000 Einwohner mussten evakuiert werden, Häuser und Landschaft wurden teilweise verrußt. Der finanzielle Schaden wird mit über 10 Millionen Euro beziffert.

Nach Ansicht der ermittelnden Beamten und der Staatsanwaltschaft wollte der Schrotthändler die Tochter des Gashändlers töten, mit der er eine frühere private und geschäftliche Beziehung gehabt hatte.  (cli)

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