Donnerstag, 25. April 2024

Ex-Verfassungsrichter Papier: Geschlossene Betriebe entschädigen

24. Januar 2021 | Kategorie: Finanzen, Nachrichten, Ratgeber, Recht, Wirtschaft

Foto: Pfalz-Express

Berlin  – Der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hat einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für Betriebe gefordert, die existenziell unter den Corona-Beschränkungen leiden.

Wenn Unternehmen und Selbstständige aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Tätigkeit einstellen müssten, werde ihnen vom Staat „ein Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit auferlegt“, sagte Papier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Daher müsse ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf eine angemessene Entschädigung eingeräumt werden, so der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts. „Der Gesetzgeber hätte Ausgleichs- oder Entschädigungsregelungen bereitzustellen.“

Bisher laufe die Förderung nach Ermessen der Exekutive im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, kritisierte Papier. In den Richtlinien stehe ausdrücklich, dass kein Rechtsanspruch auf Leistung bestehe. „Das halte ich aus rechtsstaatlichen Gründen für fragwürdig“, so der ehemals höchste Richter Deutschlands.

Papier hat auch einen Solidaritätszuschlag zur Tilgung der Corona-Schulden ins Gespräch gebracht. „Zur Finanzierung der deutschen Einheit ist ein Solidaritätszuschlag eingeführt worden. Ähnliche Spielräume hat der Gesetzgeber in der Coronakrise und zu deren Bewältigung.“

(dts Nachrichtenagentur)

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