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EWL-Verwaltungsrat beschließt höhere Abfallgebühren ab 2027

Quelle: EWL

Landau. Die Abfallgebühren in Landau sollen ab 1. Januar 2027 um durchschnittlich 16,4 Prozent steigen. Das hat der Verwaltungsrat des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs Landau (EWL) beschlossen.

Die bisherige Abrechnung nach Leerungen bleibt bestehen. Der Stadtrat muss dem Beschluss noch zustimmen – voraussichtlich am 10. November 2026.

Warum die Erhöhung nötig ist

Die Haushalte stellen ihre Restabfalltonnen deutlich seltener zur Leerung bereit als erwartet.

Dadurch hat der EWL 2026 weniger Einnahmen. Gleichzeitig steigen die Kosten (vor allem Personal-, Beschaffungs- und Energiekosten). Der EWL muss die Gebühren gesetzlich kostendeckend kalkulieren – er darf keinen Gewinn machen, aber auch keinen Verlust.

Ohne Anpassung würde 2027 ein Fehlbetrag von rund 882.000 Euro entstehen.

Alternative Modelle geprüft – bisheriges System bleibt

Der Verwaltungsrat hatte die Entscheidung zunächst vertagt und den EWL gebeten, andere Gebührenmodelle zu prüfen.

Diese sahen zusätzliche jährliche Grundgebühren vor (gleich hoch für alle oder je nach Behältergröße). Am Ende entschied sich der Verwaltungsrat für die bisherige Struktur: Die Jahresgebühr enthält weiterhin zehn Mindestleerungen. Jede weitere Leerung wird einzeln berechnet.

Vorteil: Haushalte können ihre Kosten weiterhin durch ihr Verhalten (wie oft sie die Tonne rausstellen) beeinflussen. Die leerungsbezogene Abrechnung wurde erst Anfang 2026 eingeführt – eine erneute Systemumstellung wollte man vermeiden.

Was das konkret bedeutet

Nach den bisherigen Daten 2026 werden 80- und 120-Liter-Restabfalltonnen im Schnitt etwa elfmal pro Jahr geleert. Beispiel (120-Liter-Restabfallbehälter + Biotonne, 11 Leerungen): 2026: 226 Euro
2027: 263 Euro
→ 37 Euro mehr pro Jahr bei gleicher Leerungszahl.

Hintergründe und Zahlen

Geplante Einnahmen 2026: ca. 6,047 Mio. Euro → voraussichtlich nur ca. 5,391 Mio. Euro (−655.000 Euro).
Kalkulierte Kosten 2027: ca. 6,273 Mio. Euro (ca. 226.000 Euro bzw. 3,74 % mehr als 2026).

Abfallmengen und Leerungen 2026 (Hochrechnung):

Restabfallmenge: von ca. 4.978 t auf ca. 4.329 t (−13 %). Pro Kopf ca. 88,6 kg (vorher über 100 kg).
Bioabfall: + ca. 5 % → bessere Trennung.
Restabfall-Leerungen: von 250.607 auf ca. 189.687 (−24 %).

Besonders die 80- und 120-Liter-Tonnen werden seltener, aber voller bereitgestellt (durchschnittlich ca. 11 statt der früher kalkulierten 19–20 Leerungen).

Fazit von EWL und Verwaltungsrat:

Die Gebühren müssen die tatsächlichen Kosten decken. Gleichzeitig bleibt den Bürgern die Möglichkeit, über die Zahl der Leerungen Einfluss auf ihre eigene Gebühr zu nehmen.