Das neue Pflegestärkungsgesetz – Neuerungen und Leistungen der Pflegeversicherung

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Datum/Zeit
13.12.2017

Ort
Senioren-Tagesstätte des Pfalzklinikums

Veranstaltungsart


Referentin Lisa Erhardt. Foto: red

Referentin Lisa Erhardt. Foto: red

Annweiler. Der Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) für den Landkreis Südliche Weinstraße e.V. lädt alle interessierten Bürger sehr herzlich zur Informationsveranstaltung am Mittwoch, 13. Dezember um 18 Uhr zum Thema „Das neue Pflegestärkungsgesetz – Neuerungen und Leistungen der Pflegeversicherung“ in die Senioren-Tagesstätte des Pfalzklinikums in Annweiler, Saarlandstr. 24, in  Annweiler ein.

Fachreferenten des Abends sind Lisa Erhardt, Diplom-Gerontologin und Pflegeberaterin, Leiterin Administration der Seniorentagesstätten des Pfalzklinikums, sowie Michael Falk, (Master of Arts (M.A.) Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen) Geschäftsführer des Sozialdienstes Katholischer Frauen und Männer (SKFM) für den Landkreis Südliche Weinstraße.

Es werden anhand von Praxisbeispielen die neuen Pflegegrade und alle neuen Leistungen der Pflegeversicherung detailliert vorgestellt, die mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz 2 verbunden sind. Rückfragen sind von allen Teilnehmern an diesem öffentlichen Informationsabend ausdrücklich erwünscht.

Der Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) für den Landkreis Südliche Weinstraße e.V. bietet allen gesetzlichen Betreuern im Ehrenamt sowohl konkrete Einzelfallhilfe sowie insbesondere fachliche Beratungs- und Fortbildungsangebote kostenlos an.

Mitmenschen die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können, bedürfen zur Sicherstellung ihrer individuellen Interessen einer kompetenten rechtlichen Vertretung mit Lebenserfahrung und Einfühlungsvermögen.

Mehrheitlich werden vom zuständigen Amtsgericht die Angehörigen (z.B. Ehepartner, erwachsene Kinder, Geschwister, etc.) als rechtliche Betreuer eingesetzt. Darüber hinaus informiert der SKFM alle Bürgerinnen und Bürger über Wege zur „Betreuungsvermeidung“ durch eine privatrechtlich erstellte „Vorsorgevollmacht“, durch die vertraute Angehörige als rechtliche Vertreter füreinander tätig werden können. Ehrenamtlich tätige Vorsorgebevollmächtigte werden durch den SKFM ebenfalls kostenlos in ihrer oftmals schwierigen Aufgabe fachlich begleitet und persönlich beraten.

Kostenlose Beratungs-, Informations- und Vortragstermine können individuell mit dem SKFM-Geschäftsführer Michael Falk telefonisch vereinbart werden (Telefon-Durchwahl: 06341-55323, eMail: michael.falk@skfm.de, www.skfm.de).

Referent Michael Falk. Foto: red

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