
Foto: dts Nachrichtenagentur
Luxemburg – Die Preisbremse für die Nutzung von Bahnstrecken im Nahverkehr in Deutschland ist rechtswidrig.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Die Richter in Luxemburg erklärten, dass die bisherige Regelung gegen EU-Recht verstößt. Grund ist eine feste Berechnungsformel für die sogenannten Trassenpreise, also die Gebühren, die Bahnunternehmen für die Nutzung der Schienen zahlen müssen. Diese lasse den Infrastrukturbetreibern zu wenig Spielraum und schränke ihre unternehmerische Freiheit ein.
Nach Ansicht des Gerichts müssen die Betreiber eigenständig über die Preisgestaltung entscheiden können, um den Bahnverkehr effizient und wettbewerbsfähig zu organisieren.
Auch ein Antrag der Bundesnetzagentur, die Folgen des Urteils zeitlich zu begrenzen, wurde abgelehnt. Damit könnte die Entscheidung auch rückwirkend Auswirkungen haben.
Der Bundesverband Schienennahverkehr warnt bereits vor erheblichen finanziellen Folgen. Verbandspräsident Peter Panitz fordert schnelle Hilfe vom Bund: „Nun ist es am Bund, die Finanzierungslücke kurzfristig zu schließen, die durch die Europarechtswidrigkeit der vom Bund geregelten Trassenpreisbremse entstanden ist.“ Gleichzeitig betont er, dass der Nahverkehr zunächst weiterlaufe, da täglich Millionen Fahrgäste darauf angewiesen seien.
Zurückhaltend reagierte das Bundesministerium für Verkehr. Ein Sprecher erklärte, das Urteil werde in die laufenden Überlegungen für eine Reform des Trassenpreissystems einbezogen. Zugleich eröffne sich die Möglichkeit, die Kosten künftig anders zwischen den verschiedenen Bahnverkehren zu verteilen.
Nach dem Urteil muss die Bundesregierung das System der Trassenpreise neu ordnen und das könnte teuer werden. (dts Nachrichtenagentur/red)
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