EU-Führerscheinrichtlinie: Alle vor Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen umgetauscht werden

20. März 2019 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Regional

Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU vereinheitlicht sein.
Foto: Pixabay/andibreit/free

GER/SÜW/LD –  Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung zum Umtausch bis zum 18. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine neu geregelt.

Darüber informierten am Mittwoch die  Führerscheinstellen der Kreisverwaltungen Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau.

Zu den Altdokumenten gehören auch jene Plastikführerscheine in Scheckkartengröße, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Sie waren bislang unbefristet, also lebenslang gültig – was sich nach dem Umtausch nun ändert.

Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine für 15 Jahre befristet. Mit dem Führerscheinumtausch sollen die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt werden, so dass bis Anfang 2033 alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich werden. Das neue Dokument ist fälschungssicherer und wird in ein zentrales Register eingestellt.

Die Führerscheinstellen rechnen in der Anfangszeit mit einem deutlich erhöhten Antragsaufkommen. Durch die zeitliche  Staffelung des Umtauschs ist aber keine Eile geboten.

Mitzubringen sind die bisherige Fahrerlaubnis, ein Ausweisdokument und ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 24 Euro. Eine Prüfung der Eignung durch ärztliche Gutachten oder die Ablegung von Prüfungen ist mit dem Austausch nicht verbunden.

Bis zu welchem Zeitpunkt ein Umtausch erfolgen muss, siehe unten

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 und später 19.01.2025

 

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

 

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

 

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5 Kommentare auf "EU-Führerscheinrichtlinie: Alle vor Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen umgetauscht werden"

  1. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Hinweis:

    Die Politiker, die das zu verantworten haben und bis zum Jahr 2019 gewählt wurden, können am 26.05.2019 umgetauscht werden Der Umtausch ist gebührenfrei und fünf Jahre gültig.

  2. Demokrat sagt:

    In diesem Land wird der Bürger bis zur Unerträglichkeit gegängelt!

  3. Maxim V. sagt:

    Wieder die gleichen Kommentare der ewig Dauerempörten. Lamentieren Sie auch wenn Sie Ihren Reisepass und Personalausweis erneuern müssen?

    • Diego sagt:

      Ehrlichgesagt ja.. naja beim Reisepass nicht unbedingt, da ich ihn ja nicht zwangsläufig brauche.
      Aber beim Personalausweis bin ich quasi zum Kauf verpflichtet