GER/SÜW/LD – Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung zum Umtausch bis zum 18. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine neu geregelt.
Darüber informierten am Mittwoch die Führerscheinstellen der Kreisverwaltungen Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau.
Zu den Altdokumenten gehören auch jene Plastikführerscheine in Scheckkartengröße, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Sie waren bislang unbefristet, also lebenslang gültig – was sich nach dem Umtausch nun ändert.
Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine für 15 Jahre befristet. Mit dem Führerscheinumtausch sollen die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt werden, so dass bis Anfang 2033 alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich werden. Das neue Dokument ist fälschungssicherer und wird in ein zentrales Register eingestellt.
Die Führerscheinstellen rechnen in der Anfangszeit mit einem deutlich erhöhten Antragsaufkommen. Durch die zeitliche Staffelung des Umtauschs ist aber keine Eile geboten.
Mitzubringen sind die bisherige Fahrerlaubnis, ein Ausweisdokument und ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 24 Euro. Eine Prüfung der Eignung durch ärztliche Gutachten oder die Ablegung von Prüfungen ist mit dem Austausch nicht verbunden.
Bis zu welchem Zeitpunkt ein Umtausch erfolgen muss, siehe unten
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
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Hinweis:
Die Politiker, die das zu verantworten haben und bis zum Jahr 2019 gewählt wurden, können am 26.05.2019 umgetauscht werden Der Umtausch ist gebührenfrei und fünf Jahre gültig.
Geniale Idee!
In diesem Land wird der Bürger bis zur Unerträglichkeit gegängelt!
Wieder die gleichen Kommentare der ewig Dauerempörten. Lamentieren Sie auch wenn Sie Ihren Reisepass und Personalausweis erneuern müssen?
Ehrlichgesagt ja.. naja beim Reisepass nicht unbedingt, da ich ihn ja nicht zwangsläufig brauche.
Aber beim Personalausweis bin ich quasi zum Kauf verpflichtet