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Erster Prozesstag im Fall Mia: Landgericht gibt Pressekonferenz

18. Juni 2018 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Regional

Informierten die Presse: Der Vizepräsident des Landgerichts Landau, Dr. Schelp, (rechts) und Richter Dr. Hans.
Fotos und Video: Pfalz-Express

Kandel/Landau  – Ein halbes Jahr, nachdem ein mutmaßlich afghanischer Asylbewerber die 15-jährige Mia in Kandel getötet haben soll, hat am heutigen Montag  am Landgericht Landau der Prozess gegen den Tatverdächtigen begonnen.

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Da das Alter des von der Staatsanwaltschaft wegen Mordes Angeklagten nicht genau feststeht, wird nach Jugendstrafrecht verhandelt (im Zweifel für den Angeklagten/in dubio pro reo). Das bedeutet, dass sowohl Öffentlichkeit als auch Presse von den Verhandlungen ausgeschlossen sind.

In den Akten wurde der Afghane lange Zeit als 15-Jähriger geführt, bis Zweifel an seinem Alter aufkamen. Nach einem Gutachten, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hatte, wird sein Alter nun  auf zwischen 17,5 und 20 Jahre geschätzt.

Da das öffentliche Interesse sehr groß ist, hatte das Landgericht am Montagmorgen zu einer Pressekonferenz im Haus am Westbahnhof in Landau eingeladen.

 

 

Das Landgericht war von starken Polizeikräften gesichert, als der Angeklagte in Handschellen vorgefahren wurde. Auch ein Spezialkommando war vor Ort. Es sei aber alles ruhig geblieben, sagte Polizeisprecher Baron vor Beginn der Pressekonferenz.

Das mediale Interesse war groß: Etwa 40 Pressevertreter befanden sich im Haus am Westbahnhof, wo der Vizepräsident des Landgerichts Landau, Dr. Schelp und Richter Dr. Hans die Medien informierten.

Schelp schildert nochmals den Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Falls während des Prozesses klar werden sollte, dass der Angeklagte doch über 18 Jahre alt ist, könnte der Prozess von vorne beginnen.

Heute sind zunächst Sachverständige und Zeugen geladen. Altersschätzungen seien schwierig und könnten eine Bandbreite von zwei Jahren haben, erklärte Schelp.

Als Motiv für die Bluttat wird Eifersucht und Rache angenommen. Auch der kulturelle Hintergrund im Heimatland des Angeklagten könnte eine Rolle gespielt haben, so Schelp.

Mias Eltern sind am Prozess beteiligt. Ob sie bei den Verhandlungen anwesend sind, konnte Schelp nicht sagen. Sie bekommen psychologische Betreuung. Die Eltern seien in der Öffentlichkeit massiv von „gewissen Kreisen“ angegriffen worden, sagte Schelp.

Wird der Angeklagte als Jugendlicher verurteilt, kann er zu 10 Jahren Haft verurteilt werden, als Heranwachsender zu 15 Jahren. Falls doch das Erwachsenenstrafrecht greifen sollte, droht ihm „lebenslänglich“.

Zeugen und der Angeklagte seien zum Teil mit Trennwänden im Gerichtssaal abgeschirmt, erklärte Schelp weiter. Jugendstrafrecht ist auf Resozialisierung ausgerichtet. Falls dies zum Tragen kommt, dürfen nach Rechtslage keine Fotos des Angeklagten in Umlauf gebracht werden. Im Internet sei vielfach dagegen verstoßen worden, so Schelp, die Polizei beobachte das Geschehen im Netz.

Eventuelle Versäumnisse der Kreisverwaltung Germersheim oder der Neustadter Betreuungseinrichtung, wo der Afghane untergebracht war, seien nicht Gegenstand des Prozesses, sagt Schelp.

Im Prozess sind etwa 80 Zeugen geladen. Die Kammer behandle den Fall wie jeden anderen Mordfall auch, betonte der Gerichts-Vizepräsident. Die politische Dimension spiele dabei keine Rolle.

Im Vorfeld befürchtete Kundgebungen oder Störer gab es –  soweit bislang bekannt – nicht. Vor dem Haus am Westbahnhof demonstrierte ein einzelner Mann mit einem Plakat gegen die Asylpolitik Deutschlands. Eine halbe Stunde später wurde er an seinem 150 Meter entfernten Fahrzeug von Polizeibeamten auf Fahrrädern und in Zivil kontrolliert. Er wirft der Polizei Schikane vor.

Ansonsten kam es zu keinen Zwischenfällen.

(red)

Kamerateams und Polizei vor dem Gerichtsgebäude.
Foto: Pfalz-Express.

 

 

 

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3 Kommentare auf "Erster Prozesstag im Fall Mia: Landgericht gibt Pressekonferenz"

  1. Kannler sagt:

    Wer soll denn mit „gewissen Kreisen“ gemeint sein? Hat er das nicht genauer ausgeführt?

  2. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    > Weil er sowohl vor der Pressekonferenz mehrfach als auch eine halbe Stunde später an seinem 150 Meter entfernten Fahrzeug von Polizeibeamten kontrolliert wurde, warf er der Polizei Schikane vor.

    Der Vorgang verlief anders: Ein Radler-Duo war vor Ort und unterhielt sich mit Uniformierten zwei Meter vom protestierenden Bürger entfernt. Dort erfolgte keine Kontrolle. Das Radler-Duo verfolget den Bürger heimlich bis zu seinem ca. 200m entfernt geparkten Fahrzeug, entpuppte sich dort als verkleidete Polizisten und führte eine Ausweiskontrolle durch. Zweck war einzig und alleine die Einschüchterung friedlichen Protests. Der gesamte Vorgang ist in einer Dienstaufsichtsbeschwerde an Polizeidirektor Sommrrock zusammengefasst, die PE erhält.

  3. Peter sagt:

    Ja, bei der Kontrolle von unliebsamen Meinungen, da funktioniert unser Rechtsstaat 1a Premium.