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Erster „Feuerwehrführerschein“ in der Verbandsgemeinde Jockgrim überreicht

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Tobias Gehrlein von der FFW Neupotz erhält den ersten „Feuerwehrführerschein“ in der Verbandsgemeinde Jockgrim.
V.l: Bürgermeister Uwe Schwind, Tobias Gehrlein und Jugendfeuerwehrwart Tim Heid.
Foto: v.privat

Jockgrim – Die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Jockgrim verfügen über insgesamt 14 Einsatzfahrzeuge. Davon können aber lediglich sechs mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t mit der Fahrerlaubnis der Klasse B, ehemals Klasse 3 (PKW-Führerschein), geführt werden.

Für die restlichen acht Fahrzeuge ist eine Fahrerlaubnis erforderlich (Klasse C1), die einen höheren Aufwand bei der Ablegung der Fahrprüfung erfordert und bei den meisten Feuerwehrleuten nicht vorhanden ist.

Die Landesregierung hat nun die rechtlichen Voraussetzungen für eine spezielle Fahrberechtigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in einer Einsatz- oder Übungssituation geschaffen.

Aufgrund der „Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren“ der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (FbLVO), müssen die Antragsteller nur eine vereinfachte Ausbildung für solche Einsatzfahrzeuge absolvieren und lediglich eine praktische Prüfung nachweisen.

Diese spezielle Fahrberechtigung, umgangssprachlich auch „Feuerwehrführerschein“ genannt, schließt die Nutzung von Fahrzeugen im privaten Bereich aus.

Tobias Gehrlein von der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz hat als erster Feuerwehrmann in der Verbandsgemeinde Jockgrim die Ausbildung für diesen „Feuerwehrführerschein“ in einer Fahrschule durchlaufen.

Bürgermeister Uwe Schwind überreichte Gehrlein bei der Entzündung des Johannisfeuers der Freiwilligen Feuerwehr Neupotz die Fahrberechtigung für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge von 3,5 t bis 7,5 t. Diese darf von der Verbandsgemeindeverwaltung selbst ausgestellt werden. (red)

 

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