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Ermittlungen gegen Beamte der Diensthundestaffel Rheinland-Pfalz

Symbolbild: Pfalz-Express

Kaiserslautern – Aufgrund eines anonymen Hinweises haben die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern und das Polizeipräsidium Westpfalz Ermittlungen gegen zwei Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT) wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen.

Die beiden Polizisten sind Angehörige des Sachgebiets „Diensthundewesen“ der Abteilung Bereitschaftspolizei des PP ELT in Enkenbach-Alsenborn. Sie sind für die Beschaffung und Ausbildung der Diensthunde der rheinland-pfälzischen Polizei zuständig. In dem Schreiben wird den Ausbildern vorgeworfen, mehrfach unnötigen Zwang gegen Hunde ausgeübt zu haben.

Gegenstand der Ermittlungen ist, ob der anonyme Hinweisgeber auf einen realen Sachverhalt Bezug nimmt, was sich genau abgespielt hat, ob sich alles im Rahmen der zulässigen Hundeausbildungsmethoden gehalten hat und falls nicht, ob dadurch ein Straftatbestand erfüllt wurde.

Die Vernehmungen zahlreicher Zeugen haben bereits begonnen, so Polizei und Staatsanwaltschaft.

Zum Wortlaut des einschlägigen Straftatbestands: Nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes wird bestraft, „wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“. (mhm/pol/red)

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