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Energiepreispauschale für Studenten: Einmalzahlungen können im März beantragt werden

Johannes Gutenberg-Universität in Mainz.
Foto: Pfalz-Express

Das Gesetz zur Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler ist zum 21. Dezember 2022 in Kraft getreten. Es gewährt den Förderberechtigten, die am Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder zum Besuch einer entsprechenden im Inland gelegenen Ausbildungsstätte angemeldet waren, auf Antrag eine einmalige Zahlung in Höhe von 200 Euro.

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14. Februar  eine Verordnung erlassen, die die Umsetzung dieses Bundesgesetzes ab März regelt.

Die Energiekrise und die Preisentwicklung infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine träfen vor allem auch Studierende und Fachschüler, sagte Wissenschaftsminister Clemens Hoch (SPD).

Bundesweit seien es rund dreieinhalb Millionen junge Menschen in Ausbildung, denen eine unbürokratische Hilfe gewährt werde. „Es ist gut, dass nun endlich auch das Verfahren für die Auszahlung geregelt werden konnte“, so Hoch. Rheinland-Pfalz geht im Hochschulbereich von rund 121.000 und im Bereich der Fachschüler von rund 32.000 Anspruchsberechtigten aus.

Die Berechtigten können auf der bundesweit zentral bereitgestellten Online-Plattform „www.einmalzahlung200.de“ ihren Antrag auf die Einmalzahlung stellen. Laut Ministerium soll das „möglichst unbürokratisch und zügig“ vonstatten gehen. Die Webseite ist Stand 14. Februar 2023 offenbar noch nicht offiziell aktiv. Ab dem 15. Februar soll eine Telefon-Hotline für individuelle Fragen zur Verfügung stehen.

Das digitale Fachverfahren zur Auszahlung der Energiepreispauschale wird für alle Länder durch das Land Sachsen-Anhalt bereitgestellt.

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