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Einreiseverbote: Justizministerin Hubig verurteilt US-Sanktionen gegen HateAid

Stefanie Hubig
Foto: dts Nachrichtenagentur

Die US-Regierung hat zwei deutsche Aktivistinnen, die sich gegen Hassrede im Internet engagieren, mit Einreiseverboten belegt. Betroffen sind die beiden Geschäftsführerinnen der HateAid gGmbH, Anna-Lena von Hodenberg Josephine Ballon. Auch der frühere EU-EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton darf nicht mehr ins Land. 

Das gab das US-Außenministerium in Washington am Dienstag bekannt. Die Regierung von Präsident Donald Trump begründet die Sanktionen mit dem Vorwurf, die beiden würden „Zensur“ im Netz betreiben

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die neuen Einreiseverbote der USA verurteilt. Die Vorwürfe der US-Administration gegen die Geschäftsführerinnen von HateAid seien inakzeptabel, sagte Hubig am Mittwoch.

Die Organisation unterstütze Betroffene von rechtswidriger digitaler Hassrede und leiste einen wichtigen Beitrag dazu, dass Persönlichkeitsrechte auch im digitalen Raum geschützt werden. „Das ist zugleich ein Beitrag zur Freiheit und zur Meinungsfreiheit im Netz. Denn wenn Betroffene von Hassrede schutzlos bleiben, dann ist der demokratische Diskurs nicht frei.“

„Wer das als Zensur bezeichnet, stellt unser rechtsstaatliches System falsch dar“, so Hubig. HateAid unterstütze Betroffene, aber die Organisation selbst verbiete keine Meinungsäußerungen. „Die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland werden von der Verfassung gezogen, vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber – und von einer unabhängigen Justiz. Dabei muss es selbstverständlich bleiben.“

Nach welchen Regeln man in Deutschland und in Europa im digitalen Raum leben wolle, werde nicht in Washington entschieden, fügte die SPD-Politikerin hinzu. „Die Maßnahmen der Trump-Administration zeigen, dass das zivilgesellschaftliche Engagement mächtigen Plattformen unbequem ist.“ Die Geschäftsführerinnen von HateAid hätten die Unterstützung und Solidarität der Bundesregierung.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert seit dem Jahr 2020 eine „bedarfsgerechte Betroffenenberatung“ durch HateAid für Betroffene von digitaler Gewalt.

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Organisationen gefördert werden, treffe final der Haushaltsgesetzgeber, also der Deutsche Bundestag, betonte das Ministerium. Das BMJV habe auf die Geschäftsführung von HateAid keinen Einfluss.

(dts Nachrichtenagentur/red)

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