Südpfalz. Das Regelungspaket zum Wasser- und Bergrecht enthält auch neue Vorschriften zur Geothermie, die der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart (CDU) als einen kleinen Fortschritt ansieht.
„Bei Geothermievorhaben in Erdbebenzonen 1 bis 3 sind künftig Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich, wenn Gestein unter hydraulischem Druck aufgebrochen wird. Da die Südpfalz fast flächendeckend als Erdbebenzone 1 eingestuft ist, gilt diese Pflicht auch für unsere Region.“
Verschärfte Regelungen gelten künftig bei der Geothermie auch mit Blick auf den Schutz von Wasser. „Allerdings wäre es besser gewesen, wenn die Schutzregeln bei der hyperthermalen Geothermie präziser formuliert worden wären“, so Gebhart.
Hintergrund: Der Deutsche Bundestag stimmt heute (24. Juni) über einen Teil des Regelungspakets zum Wasser- und Bergrecht ab. Ein weiterer Teil wird auf dem Verordnungsweg mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen. (red)
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