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Einigung im Rechtsstreit um ehemalige Mülldeponie Jockgrim-Büchelberg

Kreis Germersheim – Nach jahrelangem Streit um die Verantwortung für die ehemalige Mülldeponie in Jockgrim-Büchelberg gibt es nun eine Lösung.

Das Verwalt

Symbolbild: Pfalz-Express

ungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat das Verfahren zur Betreiberverantwortlichkeit am 28. November 2024 eingestellt, nachdem die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ihren umstrittenen Bescheid aufgehoben hatte.

Der Bescheid der SGD Süd aus Januar 2023 hatte den Landkreis Germersheim als letzten Betreiber der Deponie festgelegt und zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen verpflichtet. Diese Entscheidung hatte der Landkreis angefochten.

Hintergrund: Von der Tonabbaustätte zur Industriemülldeponie

Das heutige Deponiegelände war ursprünglich ein Tonabbaugebiet einer Ziegelei und wurde 1970 von der Südpfälzischen Gesellschaft für Verbrennung und fachgerechte Beseitigung von Industriemüll mbH & Co. KG gepachtet. Kurz darauf erhielt die Gesellschaft die Genehmigung zum Betrieb einer Industriemülldeponie. Doch nach Feststellung von Kontaminationen im Oberflächenwasser wurde der Betrieb untersagt und die Genehmigung widerrufen.

Trotz mehrfacher Aufforderungen der Behörden weigerte sich die Gesellschaft, die nötigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchzuführen, und gab das Gelände auf. Ab 1972 begann der Landkreis Germersheim, das Gelände teilweise mit Bauschutt zu verfüllen, nachdem Gespräche über eine Übernahme der Deponie gescheitert waren. Im April 1973 meldete der Landkreis schließlich an, dass er dort eine Zentraldeponie betreibe. Allerdings durfte der Bereich des sogenannten „Fasslagers“ nicht genutzt werden.

Nach mehreren behördlich angeordneten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gab der Kreis das Gelände 1976 in rekultiviertem Zustand an das Land Rheinland-Pfalz zurück. Seitdem stand das Gelände unter der Überwachung des Landes, das weitere Untersuchungen durchführte.

Gerichtliche Bewertung: Keine Verantwortung des Landkreises

Das Verwaltungsgericht Neustadt stellte nun klar, dass der Landkreis Germersheim nicht für die weiterhin vom „Fasslager“ ausgehenden Grundwasserverunreinigungen verantwortlich ist. Laut Gericht hatte der Landkreis nie die rechtliche oder tatsächliche Kontrolle über diesen Bereich. Zudem wurde ihm eine Nutzung des Fasslagers ausdrücklich untersagt.

Auch der lange Zeitraum zwischen der Rückgabe des Geländes im Jahr 1976 und der erneuten Kontaktaufnahme durch das Land im Jahr 2019 spreche gegen eine Verantwortlichkeit des Landkreises. Die Richter hoben hervor, dass der Kreis nur für einen kurzen Zeitraum eine eingeschränkte Kontrolle über das Gelände hatte und dabei stets auf die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen bestanden hatte. Überdies seien Dritte für die Schadstoffbelastung im Fasslager verantwortlich.

Das Gericht sah in der geforderten Inanspruchnahme des Landkreises durch die SGD Süd eine unverhältnismäßige Belastung. Die Stilllegung der Deponie liege zu lange zurück, um den Landkreis nachträglich in Verantwortung zu nehmen.

Nach diesen rechtlichen Hinweisen des Gerichts hob die SGD Süd den Bescheid auf. Beide Seiten erklärten daraufhin das Verfahren für erledigt. Damit ist der jahrelange Streit um die Verantwortlichkeiten für die ehemalige Mülldeponie Jockgrim-Büchelberg beigelegt. (cli)

 

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