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Ehrennadel für Andreas Werle aus Wattenheim: Langjährige Schöffen und Schiedspersonen geehrt

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Justizminister Herbert Mertin: Urkunde und Ehrennadel für Andreas Werle.
Foto: Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz

Bad Dürkheim. Justizminister Herbert Mertin überreichte im Februar im Rahmen einer Feierstunde im Ministerium der Justiz gemeinsam mit dem Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Bernhard Thurn, sowie dem Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas Grünewald, die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz an insgesamt 20 ehrenamtliche Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie Schiedspersonen.

Unter den Geehrten war auch Andreas Werle aus Wattenheim. Kreisbeigeordneter Reinhold Pfuhl beglückwünschte den Schiedsmann am Amtsgericht Grünstadt zu seiner Ehrung.

Die Ehrennadel wurde durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Zeichen des Dankes und der Anerkennung verliehen.

Die geehrten ehrenamtlichen Richter sowie Schiedspersonen gehören verschiedenen Amts- und Landgerichten aus Rheinland-Pfalz an. Sie üben ihr Ehrenamt seit mindestens zwölf Jahren kontinuierlich aus.

Der Minister bedankte sich bei den Geehrten für ihr langjähriges Engagement im Dienste der rheinland-pfälzischen Justiz: „Sie haben zugleich mit Ihrem Ehrenamt eine große Verantwortung übernommen.

Als ehrenamtliche Richter entscheiden Sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über den Ausgang eines Verfahrens, über Schuld und Unschuld oder über eine gerechte Strafe.

Als Schiedsperson versuchen Sie Konflikte im Sinne aller Beteiligten so zu lösen, dass diese gar nicht erst vor ein Gericht getragen werden müssen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verankerung unserer Justiz in der Bevölkerung.

Ich freue mich, Sie als Zeichen des Dankes und der Anerkennung der Landesregierung heute hierfür mit der Ehrennadel des Landes auszeichnen zu dürfen!“

Information:
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, kommen ehrenamtliche Richter vor allem als Schöffen in Strafverfahren zum Einsatz.

An den Amtsgerichten entscheiden die Schöffengerichte in der Besetzung mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, an den Landgerichten die großen Strafkammern in der Besetzung mit zwei oder drei Berufsrichtern sowie zwei Schöffen.

Darüber hinaus wirken ehrenamtliche Richter an den Amtsgerichten als Besitzer in Verfahren in Landwirtschaftssachen sowie an den Landgerichten als Beisitzer in Kammern für Handelssachen mit.

Schiedspersonen können in kleineren straf- oder zivilrechtlichen Streitigkeiten angerufen werden, um eine außergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen, etwa bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten oder Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre.

Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ist eine Auszeichnung des Landes. Sie wurde am 7. August 1974 durch den damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl gestiftet.

Die Ehrennadel wird für eine mindestens zwölfjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen oder kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen.

(Quelle: Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz; )

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