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E-Scooter-Touren in Bad Dürkheimer Weinbergen vorerst verboten

Symbolbild Pfalz-Express

Bad Dürkheim. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat einen Eilantrag eines Unternehmers abgelehnt, der gewerbliche E-Scooter-Touren durch die Weinberge von Bad Dürkheim anbieten wollte.

Die Stadt hatte diese Touren per Bescheid vom 9. Juli 2025 auf landwirtschaftlichen Wegen untersagt, die mit dem Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ gekennzeichnet sind.

Der Unternehmer, der bereits Lama-Wanderungen organisiert, wollte sein Angebot im September 2024 um geführte E-Scooter-Touren erweitern. Er argumentierte, dass seine E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h rechtlich als „Krankenfahrstühle“ gelten und somit auf Wegen mit Fußgängerverkehr erlaubt seien.

Die Stadt hingegen verwies auf ihre Satzung, nach der diese Wege primär der Land- und Forstwirtschaft dienen. Eine gewerbliche Nutzung sei nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig, die der Antragsteller nicht vorweisen konnte.

Zudem verwies die Stadt auf Beschwerden von Winzern und eine erhöhte Unfallgefahr. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Verbots. Zwar könnten die E-Scooter als Krankenfahrstühle eingestuft werden und somit auf Fußgängerwegen fahren. Entscheidend sei jedoch, dass die betroffenen Wege keine öffentlichen Straßen, sondern gemeindliche Einrichtungen seien, die der Landwirtschaft vorbehalten sind.

Die gewerblichen Touren überschreiten diesen Zweck und erfordern eine Genehmigung. Das Interesse der Allgemeinheit und der Landwirte an einer sicheren Nutzung der Wege wiege laut Gericht schwerer als das wirtschaftliche Interesse des Unternehmers. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz eingelegt werden.

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