Unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten bieten Quadrocopter nicht nur Hobbyfliegern, sondern in größerem Maße auch Unternehmen.
Seit einiger Zeit richtet auch die Politik wegen der einfachen Verfügbarkeit und der Absicht von Unternehmen, Pakete darüber zu versenden ihr Augenmerk.
Beim Quadrocopter sind jetzt für den Flugbetrieb neue Auflagen zu beachten. Am 7. April 2017 trat durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die neue Verordnung für Drohnen [2] in Kraft.
Für wen ist eine Kennzeichnung Pflicht?
Durch den Betrieb einer Drohne mit einem Gewicht von über 250 Gramm gilt eine Kennzeichnungspflicht. Darunter fallen die meisten Fluggeräte. Durch einen eventuellen Unfall ist durch die Kennzeichnung der Besitzer unverzüglich zu ermitteln. Auch bei der Nutzung eines Modellfluggeländes ist dies erforderlich. Die Kennzeichnung muss durch eine permanente und feuerfeste Benennung, z.B: einer Aluminium-Plakette mit Gravur erfolgen.
Ist ein Nachweis der Kenntnisse erforderlich?
Additionale Auflagen stellt der Gesetzgeber für größere und professionelle Multikopter bereit. Bei einem Startgewicht von 2000 Gramm ist ein sogenannter Nachweis über den Kenntnisstand und Flugkunde notwendig und erreicht fast einen Drohnenführerschein.
Ist eine Erlaubnispflicht notwendig?
Quadrocopter mit einem Startgewicht ab fünf Kilogramm benötigen eine Aufstiegsgenehmigung durch die zuständige Luftfahrtbehörde. Diese höchste Auflage ist auch bei Flügen über eine Höhe von 100 Meter erforderlich. Die meisten Hobbyflieger sind hiervon nicht betroffen. Allerdings dürfen Piloten ihre Quadrocopter nur mit Genehmigung außerhalb der Sichtweite fliegen.
Gibt es Flugverbotszonen?
Hier gibt es keine Veränderungen zu den bereits bestehenden Regeln. Flüge über Flugplätze, Industrieanlagen (u.a. Kernkraftwerke, Stromversorger), Justizanstalten, Naturschutzgebieten, Krankenhäuser, über und in der Umgebung von Bundes- und Landesbehörden, Menschenansammlungen bleiben weiterhin verboten.
Der Flug über Wohngebiete
Diese Thematik sorgte bereits in der Vergangenheit für genügend Diskussionsstoff. Hier spielten diverse Gesetze und Ausrichtungen eine Rolle. Bei Wohngrundstücken gibt es ein Flugverbot, wenn die Startmasse 0,25 kg überschreitet oder der Quadrocopter mit Kamera Funksignale in optischer und akustischer Form empfängt, überträgt und aufzeichnet.
Dies betrifft auch die angemessene Protektion vor Fluglärm. Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme sind in der Pflicht, bemannte Luftfahrzeuge und unbemannten Freiballonen Platz zu machen.
Weiterhin ist eine Versicherung notwendig
Die gesetzliche Versicherungspflicht bleibt durch die neue Verordnung unverändert. Dies gilt für private und gewerbliche Piloten. Gemäß dem Luftverkehrsgesetz unterliegen unbemannte Flugkörper der Haftpflicht für Drittschäden.
Einsatz von Videobrillen
Die Benutzung einer Videobrille bei Flügen ist erlaubt, wenn man eine Höhe von 30 Meter nicht überschreitet und der Quadrocopter das Gewicht von 0,25 kg nicht übersteigt. Die Erlaubnis ist ebenfalls gegeben, wenn eine zusätzliche Person das Fluggerät in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Piloten auf eventuelle Gefahren hinzudeuten.
Sind bis dahin keine entsprechenden Plaketten befestigt oder bei Drohnen von über zwei Kilogramm kann kein Kenntnisnachweis vorgelegt werden, macht man sich eines Strafvergehens schuldig und das Risiko eines Bußgeldes ist gegeben.