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Dorothee Bär über Kritik an NGO-Anfrage: „Überrascht über den Aufschrei“

Dorothee Bär
Foto: dts Nachrichtenagentur

Die stellvertretende Unions-Fraktionschefin Dorothee Bär (CSU) verteidigt die Kleine Anfrage der Union zur Finanzierung und Gemeinnützigkeit von Nichtregierungsorganisationen.

„Für uns geht es um die Frage nach der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“, sagte sie der „Rheinischen Post“. „Im Zuge dessen haben wir insgesamt 551 Einzelfragen an die Bundesregierung gestellt und warten jetzt auf die entsprechende Auskunft.“

Bär sagte weiter: „Es ist ein vollkommen normales Vorgehen, wenn eine Fraktion im Deutschen Bundestag die Bundesregierung danach fragt, wie öffentliche Gelder eingesetzt werden. Daher muss ich gestehen, dass mich der Aufschrei einiger doch sehr überrascht.“

Hintergrund

Brandmauer-Demos: CDU hinterfragt Gelder für gemeinnützige NGOs

Nachdem auch zivilgesellschaftliche Organisationen zur Teilnahme an den sogenannten Brandmauer-Demonstrationen aufgerufen hatten, stellt die Union die Vergabe von Fördergeldern an die Organisationen infrage.

Auslöser der Demonstrationen war, dass die Union erstmals in Kauf genommen hatte, dass die Stimmen der AfD entscheidend für die Annahme eines Antrags [1] im Bundestag waren. „Nach Auffassung der Fragesteller stellen die Proteste gegen die CDU Deutschlands eine gezielte parteipolitische Einflussnahme unmittelbar vor der nächsten Bundestagswahl dar, was nicht mehr vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist“, schrieben CDU-Chef Friedrich Merz und seine Fraktion in einer auf den Tag nach der Bundestagswahl datierten Kleinen Anfrage an die Bundesregierung.

Sie stellen darin über 500 Fragen zur Amadeu Antonio Stiftung, der Deutschen Umwelthilfe, Omas gegen rechts, Greenpeace und anderen Nichtregierungsorganisationen. Ähnliche Fragenkataloge zu zivilgesellschaftlichen Vereinigungen hatte die AfD in den vergangenen Jahren auf Landesebene gestellt.

Merz und seine Fraktion vertreten in ihrer Anfrage die Auffassung, dass staatlich finanzierte Organisationen ihre politische Neutralität wahren müssten.

Förderprogramme wie beispielsweise „Demokratie leben“ vergeben staatliche Mittel in der Regel zweckgebunden für bestimmte Projekte zivilgesellschaftlicher Organisationen. Vereinigungen dürfen in Deutschland bei gemischter oder vorwiegend privater Finanzierung grundsätzlich politische Stellung beziehen, solange keine staatlichen Gelder zweckentfremdet werden.

(dts Nachrichtenagentur)

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