Diskussion um Koalitionsvertrag geht weiter: Alexander Fuhr widerspricht Anita Schäfer

13. Mai 2021 | Kategorie: Politik regional, Südwestpfalz und Westpfalz

Alexander Fuhr (links), hier mit (von links) Malu Dreyer (bisherige und künftige Ministerpräsidentin), Roger Lewentz (bisheriger und künftiger Innenminister) und Alexander Schweitzer (künftiger „Superminister“)
Foto: Pressefoto

Südwestpfalz / Mainz. Der wiedergewählte Landtagsabgeordnete Alexander Fuhr (Dahn, SPD) widerspricht den Äußerungen der Bundestagsabgeordneten Anita Schäfer (Pirmasens, CDU) zum Koalitionsvertrag der geplanten neuen Regierung.

Anita Schäfer hatte Anfang des Monats den damals noch als Entwurf vorliegenden Vertrag zur Neubildung einer Koalition aus SPD, B90/Grüne und FDP im Landtag von Rheinland-Pfalz als enttäuschend bezeichnet. Hauptsächlich vermisste sie Aussagen zum Ausbau der Bundestrasse 10 in der Region sowie bezüglich Altschulden der Kommunen. (Wir berichteten.)

Über den Ausbau der Bundestrasse B10 entscheidet einzig der Bund.
Entgegen der Behauptung von Frau Schäfer sei im Koalitionsvertrag eine klare Aussage zu allen Projekten des Bundesverkehrswegeplans enthalten, so Alexander Fuhr.

Dort stehe „Der Bund sieht in seinen Bedarfsplangesetzen (Bundesverkehrswegeplan) Projekte in Rheinland-Pfalz vor, die insgesamt umgesetzt werden sollen. Das Land setzt diese Projekte durch den Landesbetrieb Mobilität im Rahmen der Auftragsverwaltung um.“ Mit dieser Aussage seien alle vom Bund festgelegten Ausbauprojekte umfasst.

„Als Mitglied des Bundestags sollte Frau Schäfer wissen, dass über den Ausbau der Bundestrasse B10 einzig der Bund entscheidet“, erklärt der Landtagsabgeordnete. Für die Festlegung und Finanzierung des Ausbaus sei der Bund zuständig und dessen Vorgaben setzte der Landesbetrieb Mobilität in Auftragsverwaltung um.

Verwunderlich sei die Kritik von Frau Schäfer auch bei einem Blick in den Koalitionsvertrag der Großen Koalition im Bund von 2018. Dort stehe zum Bundesverkehrswegplan lediglich „Die prioritären Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 wollen wir auskömmlich finanzieren“.

Einzelne Projekte seien in diesem Vertrag nicht aufgeführt, „geschweige denn der durchgängige vierspurige Ausbau der B10“. Es sei zu vermuten, dass Frau Schäfer darin kein Fehlen eines klaren Bekenntnisses zum durchgängig vierspurigen Ausbau sehe, meint Alexander Fuhr.

 

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