Der Start in das eigene Leben: Diese Versicherungen benötigen Sie

6. Dezember 2021 | Kategorie: Ratgeber, Versicherungen

Auch bei einem Krankenhausaufenthalt ist man mit einer Krankenversicherung gut abgesichert.
Symbolbild: Pfalz-Express

Viele junge Erwachsene können es kaum erwarten, aus dem Elternhaus auszuziehen. In den eigenen vier Wänden scheint die grenzenlose Freiheit zum Greifen nah.

Studentenpartys, ungestörtes Zocken oder das Leben so zu leben, wie es einem selbst gefällt – all das sind Anreize, sich auf das neue Leben zu freuen. Doch damit Sie sich zu jedem Zeitpunkt abgesichert fühlen können, bedarf es einer Grundausstattung an Versicherungen.

Denn in manchen Fällen erlischt der Versicherungsschutz in der Familienversicherung, wenn Sie einen Beruf ausüben oder nicht mehr bei den Eltern wohnen. Worauf es zu achten gilt, erfahren Sie im Folgenden.

Krankenversicherung: Von der Erkältung bis zur Notoperation

Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dies gilt unabhängig von Alter sowie sozialem Status für Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose, Gewerbetreibende oder Studierende.

Die Krankenversicherung deckt die Kosten für die Behandlung im Krankheitsfall: Beginnend beim Arztbesuch, der Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, bezahlte Medikamente, Krankheitsurlaub und vieles mehr. Um dem Versicherungssystem beizutreten, gilt es einen Antrag bei einer Krankenkassen zu stellen.

In den meisten Fällen wenden sich die Krankenkassen der Eltern an die Kinder, sobald diese das 18te Lebensjahr erreicht haben. Sobald Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer und kurz darauf Ihre Gesundheitskarte.

Wissenswert ist, dass es in Deutschland zwei Krankenversicherungssysteme gibt: Hierbei handelt es sich um das gesetzliche Pflichtsystem und das private System. Zwischen den beiden Systemen gibt es große Unterschiede in Bezug auf die Beiträge sowie die angebotenen Leistungen.

Gesetzliche Krankenversicherung: Das Must-Have

Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von weniger als 5.362,50 € pro Monat oder einem Gehalt von 64.350 € pro Jahr sind dazu verpflichtet, sich im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze zu versichern.

Alter oder Gesundheitszustand spielen bei der Festlegung des Beitrags, der im Regelfall 14,6 % des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers beträgt, keine Rolle. Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber teilen sich den Beitrag zu gleichen Teilen. Ihr Arbeitgeber übernimmt damit 7,3% der anfallenden Kosten.

Gehören Sie zu den Spitzenverdienern des Landes, müssen Sie sich nicht vor immensen Beiträgen fürchten. Schließlich ist der monatliche Höchstbeitrag auf den Gegenwert von 14,6 % eines monatlichen Bruttogehalts von 4837 € begrenzt. Hierbei sprechen die Versicherer auch von der Beitragsbemessungsgrenze.

Private Krankenversicherung

Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von mehr als 5362,50 € pro Monat können die private Krankenversicherung wählen. Neben Angestellten können auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Studenten oder Ärzte in Ausbildung freiwillig in eben dieses System eintreten.

Der monatliche Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird vom Versicherer auf der Grundlage der vom Versicherten gewählten Leistungen, seines Alters und interner Statistiken über das Krankheitsrisiko und die Behandlungskosten festgelegt.

Unter www.vergleich-private-krankenversicherung.info finden Sie einen ausführlichen Vergleich der diversen Anbieter. Schließlich können Sie durch eine Gegenüberstellung der Angebote, vor Eintritt in die Versicherung, hohe Summen einsparen. Achten Sie darauf, einen möglichst detaillierten Vergleich durchzuführen. Hierzu bedarf es der genauen Festlegung Ihrer Anforderungen an die private Absicherung.

Finanziell abgesichert bei einem Unfall

Während der Arbeit sind Sie durch Ihren Arbeitgeber gegen die finanziellen Schäden eines Unfalls abgesichert. Selbst der Weg zur Arbeit hin und wieder nach Hause sind auf direktem Wege abgedeckt. Jedoch zeigt sich in zahlreichen Auswertungen und Studien, dass Arbeitsunfälle nur etwa 25 % aller Unfälle in Deutschland ausmachen.

Mehr als 75 % aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. So beispielsweise zu Hause, bei Sport- und Freizeitaktivitäten oder im Straßenverkehr. Die private Unfallversicherung hilft Ihnen, die Kosten auszugleichen, die nach einem Unfall entstehen können, und den Lebensstandard für Sie weiterhin aufrecht zu erhalten.

Viele junge Menschen unterschätzen die Relevanz dieser Versicherung. Jedoch gilt es zu beachten, dass eine Unfallversicherung für jeden nützlich ist, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeitnehmer, einen Selbstständigen oder einen Studierenden handelt.

Die private Unfallversicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls, 24 Stunden am Tag im In- und Ausland. Das zentrale Element der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die private Unfallversicherung keinen Schutz bei Unfällen bietet, die vorsätzlich oder unter Alkoholeinfluss verursacht wurden.

Zudem sichern Sie sich mit Aspekten wie der Todesfallleistung, dem Krankenhaustagegeld, einer Entschädigung für sehr schwere Verletzungen oder Kosten für Rettungs- und Bergungsdienste ab. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre Versicherung eine Unfallrente bei dauerhafter Invalidität bietet.

Sichern Sie Ihr Hab und Gut – Die Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung handelt es sich neben der Haftpflichtversicherung um eine der am meisten verbreiteten und genutzten Versicherungen in Deutschland. Diese Versicherung deckt den gesamten Hausrat in der Wohnung bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, undichten Rohren, Sturm und Hagel ab. Sollte ein Schadensfall eintreten, welcher den gesamten Wohnraum betrifft, können Ihnen die Kosten für Renovierung, Reparatur oder Neuanschaffung erstattet werden.

Zu Ihrem Hausrat zählen beispielsweise Gegenstände des privaten Gebrauchs, die im Falle eines Umzugs aus der Wohnung mitgenommen werden können: Neben Möbeln und Teppichen gehören hierzu Kleidung, Haushaltsgeräte oder Fahrräder und Gartengeräte.

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