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Dehoga verlangt Klarstellung zu Polizei-Zugriff auf Gästedaten – Strobl: Kontaktdaten nicht zur Strafverfolgung

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Der Gaststättenverband Dehoga hat die Landesregierungen aufgefordert, die Verwendung der bei Restaurantbesuchen notwendigen Gästedaten durch die Polizei klarzustellen.

„Das ist hochgradig sensibel“, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der „Rheinischen Post“.

Die Gaststätten sind verpflichtet, von ihren Gästen persönliche Daten zu sammeln, damit die Gesundheitsämter mit deren Hilfe im Fall einer Covid-19-Erkrankung weitere potenziell infizierte Personen identifizieren können. Nach Vorfällen in Hamburg und München, bei denen die Polizei die Gästedaten auch zur Strafverfolgung nutzte, verlangt der Verband eine eindeutige Regelung in den Corona-Verordnungen der Länder. „Da muss dringend für Klarheit gesorgt werden“, sagte Hartges.

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl hat indessen zugesichert, dass Corona-Kontaktdaten in seinem Bundesland nicht zur Strafverfolgung verwendet werden. „Die Daten von Gaststättenbesucher werden nur zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen genutzt“, sagte der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

„Eine Verwendung, etwa von der Polizei um Straftaten zu verfolgen, ist unzulässig“, fügte Strobl hinzu.

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