
Reisende bei der Bahn (Archiv),
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Berlin – Der Deutsche Anwaltverein (DAV) drängt auf eine vollständige Entkriminalisierung des Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr. Gleichzeitig lehnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Pläne von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) entschieden ab.
Die kontroverse Debatte dreht sich um die Frage, ob das Fahren ohne gültigen Fahrschein weiterhin als Straftat gelten soll.Der DAV hält die derzeitige Strafbarkeit für sozialpolitisch verfehlt.
„Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens“, sagte Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Nach Angaben des Vereins entstehen jährlich Kosten von rund 200 Millionen Euro für Verfahren und Haftstrafen, die vom Steuerzahler finanziert werden.
Schwarzfahren sei vor allem ein „Armutsdelikt“, das besonders finanziell schwache Menschen treffe. Statt deren Mobilität zu fördern, werde viel Geld in deren Bestrafung investiert – ein „sozialpolitischer Irrsinn“, so Walentowski.
Der DAV kritisiert zudem, dass die Forderungen der Verkehrsunternehmen strafrechtlich abgesichert werden. Eine bloße Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit reiche nicht aus, da Betroffene weiterhin durch Erzwingungshaft ins Gefängnis kommen könnten. Eine Entkriminalisierung sei daher „überfällig“.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte zuvor ebenfalls gute Gründe für eine Entkriminalisierung genannt und auf die hohe Belastung der Justiz hingewiesen.Die Gewerkschaft der Polizei widerspricht dieser Linie scharf. „Schwarzfahren wird damit zum Kavaliersdelikt“, warnte Andreas Roßkopf, GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, in der „Rheinischen Post“.
Das Schwarzfahren falle in die Zuständigkeit der Bundespolizei. Eine Entkriminalisierung könnte dazu führen, dass vielen Menschen ein Fahrschein egal werde. Roßkopf bezeichnete es als „Armutszeugnis“, eine Straftat allein wegen Überlastung der Justiz zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. „Erschleichen von Leistungen muss eine Straftat bleiben“, forderte er. Oft gehe es nicht nur um kleine Beträge, sondern um Summen im zwei- oder dreistelligen Bereich.
Eine Abschaffung der Strafbarkeit würde Tür und Tor für Missbrauch öffnen. Die Positionen zeigen einen klaren Gegensatz: Während der Anwaltverein und die Justizministerin die Entkriminalisierung als sozial und justiziell sinnvoll sehen, befürchtet die Polizei einen Kontrollverlust und eine Zunahme von Schwarzfahrten.
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