Corona-Tests für Reiserückkehrer im Landkreis Germersheim – so geht´s

Schritt 1: Kontaktaufnahme mit dem Hausarzt oder online mit der Kreisverwaltung

4. August 2020 | Kategorie: Kreis Germersheim

Coronavirus
Foto: dts Nachrichtenagentur

Kreis Germersheim – Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen.

Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion nach Rheinland-Pfalz einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.

Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise. Sie kann zudem entfallen, wenn Personen aus einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorlegen können, das nach einem Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen. (www.corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln)

Eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wird voraussichtlich in dieser Woche rechtsverbindlich. Bislang müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten nur beim Gesundheitsamt melden.

Generell können sich Reiserückkehrer innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise * auf COVID-19 testen lassen. Dafür wenden sich die betroffenen Personen direkt an ihre Hausärzte, niedergelassenen Ärzte oder die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung. Infos zur Arztsuche geht es hier www.kv-rlp.de/patienten/wegweiser-coronavirus.

Online-Formular

Alternativ dazu bietet die Kreisverwaltung Reiserückkehrern aus Risikogebieten und/oder Reiserückkehrern mit dem Wunsch auf einen Covid-19-Test an, sich über ein Online-Formular zu melden, um so das weitere Prozedere zu klären.

Das Formular liegt auf der Homepage der Kreisverwaltung auf www.kreis-germersheim/reiserueckkehr. Mitarbeiter der Kreisverwaltung melden sich zeitnah zurück, um einen Termin für einen Test zu vereinbaren. In diesem Gespräch wird zudem mitgeteilt, wo der Test erfolgen kann.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass unbedingt als erster Schritt eine Kontaktaufnahme über den genannten Weg erfolgen muss. Ein persönliches Erscheinen z.B. im Gesundheitsamt oder der Corona-Ambulanz sei „nicht zielführend“, heißt es.

Weitere Informationen

Welche Gebiete als Risikogebiete eingestuft sind, kann der Seite des Robert Koch-Instituts, www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu (internationale Risikogebiete) oder dem täglichen Lagebericht, www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt (nationale Risikogebiete) entnommen werden.

Informationen zu den aktuellen Quarantäneregeln des Landes Rheinland-Pfalz und FAQs sind unter https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln zu finden.

Für darüber hinausgehende Fragen erreichen Bürger das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim unter Tel. 07274/53-131 in dieser Woche noch Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils vormittags von 8.30 bis 12 Uhr, ab der kommenden Woche montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr. (red)

* Gemäß der aktualisierten Testverordnung des Bundesministerium für Gesundheit (Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2)

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