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Corona: Kreisverwaltung Germersheim erlässt Allgemeinverfügung – nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab 27. Februar

26. Februar 2021 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Foto: Pfalz-Express

Kreis Germersheim – Seit über sieben Tage liegt die Inzidenzzahl im Landkreis Germersheim deutlich über 100 und damit auf einem hohen Niveau ( am 26.2.2021 bei 113,2).

Die Neufälle pro Tag sind weiterhin höher als in den zurückliegenden Wochen, darunter viele Fälle mit der besonders ansteckenden britischen Covid-Variante, teilte Landrat Dr. Fritz Brechtel am Freitagmittag mit. „Die Lage ist sehr dynamisch mit einem erhöhten Gefährdungsrisiko für unsere Bevölkerung. In dieser Notlage müssen wir schweren Herzens entsprechend der Direktive der Landesregierung sehr konsequente Maßnahmen treffen, die zunächst eine Woche gelten werden“, so Brechtel.

Das Wichtigste vorab: Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Samstag, 27. Februar bis zunächst 7. März 2021 gültig ist (Allgemeinverfügung meint ein Ge- oder Verbot, das von der Verwaltung erlassen wird und an einen größeren Personenkreis gerichtet ist, Anm. d. Red.).

Wesentliche Inhalte der Allgemeinverfügung 

  • Die Grundschulen sowie die Klassen eins bis vier der Förderschulen innerhalb des Landkreises bleiben weiterhin im Fernunterricht. Eine Notbetreuung ist möglich.
  • Kitas bleiben weiterhin im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf.
  • Ab Samstag, 27. Februar, gelten im Kreis Germersheim Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen gelten für zum Beispiel dringende Arztbesuche oder der Berufsausübung.
  • Für bestimmte öffentliche Räume, Straßen, Orte oder Plätze, bei denen die Gefahr besteht, dass sich viele Menschen auf engem Raum begegnen, besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes. Die betroffenen Bereiche werden entsprechend ausgeschildert.
  • Die landesweit ab 1. März vorgesehenen sanften Lockerungen, beispielsweise für Friseure oder spezielle Bereiche des Einzelhandels können stattfinden, da entsprechende Hygienekonzepte vorliegen und die Infektionsgefahr minimal ist.
  • Schnelltests an Schulen sollen helfen, diese möglichst rasch wieder zu öffnen, auch ein Stück weit unabhängig von hohen Inzidenzzahlen. Wie bereits berichtet, ist die Kreisverwaltung diesbezüglich im Gespräch mit dem Bildungsministerium.

„Wir wissen, wie belastend diese Einschränkungen sind, wie sehr sich alle Lockerungen wünschen. Dennoch ist diese gemeinsame Kraftanstrengung notwendig. Bitte helfen Sie mit, die Pandemie zu bekämpfen. Halten Sie sich bitte strikt an die Maßnahmen. Vermeiden Sie vor allem unnötige Kontakte und tragen Sie medizinische Masken. Dann sollten wir es gemeinsam schaffen, von den hohen Inzidenzwerten, die seit einigen Tagen leider konstant über dem Wert von 100 liegen, nachhaltig und dauerhaft herunterzukommen“, so der Appell von Landrat Brechtel.

Bei Verstößen können teils saftige Bußgelder verhängt werden. Die Verstöße im einzelnen sind hier aufgeführt. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut: Allgemeinverfügung Kreis Germersheim 26.2. 2021

Info

Nach „intensiven Beratungen“ der zuständigen Ministerien der Landesregierung, der Aufsichtsbehörde ADD und den Fachleuten der Kreisverwaltung wurde entschieden, dass in dieser kritischen Pandemiephase dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung besondere Bedeutung zukomme. Deshalb hat die Kreisverwaltung die Allgemeinverfügung erlassen.

Beschlossen wurde nach dem Grundsatz: Gesundheitsschutz hat Vorrang. Es gelte, Ansammlungen von Menschen und damit mögliche Kontakte zu vermeiden und Infektionsketten zu unterbrechen.

Kurzfristig sei es das erklärte gemeinsame Ziel, möglichst rasch die Inzidenzzahlen zu verkleinern. Dies entspreche auch der dringenden Direktive der Landesregierung, die unter anderem besagt, dass bei einem Inzidenzwert ab 100 eine klare Allgemeinverfügung des betroffenen Landkreises zu erlassen ist, die auch so unangenehme Maßnahmen wie abendliche Ausgangsbeschränkungen beinhaltet.

Leitlinie der Maßnahmen der Allgemeinverfügung ist es, Situationen zu vermeiden, bei denen viele Menschen auf engem Raum zusammen kommen. Maßvolle sanfte Lockerungen mit massiven Hygienekonzepten im Sinne der stufenweisen Rückkehr ins normale gesellschaftliche Leben hingegen zu ermöglichen.

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