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Corona: Bund und Länder einigen sich auf Kontaktverbot

Vier junge Leute auf einer Treppe

Foto: dts Nachrichtenagentur

Ansammlungen von mehr als zwei Menschen sollen nun grundsätzlich verboten werden: Bund und Länder haben sich zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie auf ein „Kontaktverbot“ in der Öffentlichkeit geeinigt. Damit wird die Gangart im Kampf gegen das Coronavirus weiter verschärft. 

Eine entsprechende Vereinbarung sei bei einer Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder erzielt worden, bestätigte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Sonntagnachmittag.

  • Demnach sollen Ansammlungen von mehr als zwei Personen generell verboten werden. Ausnahmen sollen für Familien gelten sowie für Personen, die in einem Haushalt leben.
  • Auch zwingend geschäftliche, berufliche oder dienstliche Gründe sowie den ÖPNV sind Ausnahmegründe. Ordnungsämter und Polizei sollen die Verbote kontrollieren.
  • Ein weiterer Punkt ist die bundesweite Schließung von Restaurants und Dienstleistern im Bereich der Körperpflege, wie zum Beispiel Friseure. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause soll weiter gestattet sein.

Man werde Verstöße „hart verfolgen“, kündigte Laschet an. „Kontaktverbote sind im Vergleich zu einer Ausgangssperre für die Unterbrechung von Infektionsketten verhältnismäßiger, zielgerichteter und besser zu vollziehen. Zentral sei der Gedanke, soziale Kontakte über die Kernfamilie hinaus einzustellen.

Merkel: „Kontaktverbot“ soll mindestens zwei Wochen gelten

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat indessen das „Kontaktverbot“ in der Öffentlichkeit verteidigt und zunächst eine Befristung auf zwei Wochen angekündigt.

Das öffentliche Leben müsse so weit heruntergefahren werden, wie es „vertretbar“ sei, sagte Merkel am späten Sonntagnachmittag in Berlin. „Die überwältigende Mehrheit der Menschen hat verstanden, dass es jetzt auf jeden und jede ankommt.“ Jeder könne seinen Beitrag leisten.

Merkel sagte, dass man mit der Einigung dafür sorge, dass in ganz Deutschland „im Grundsatz“ die gleichen Regeln gelten. „Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben“, fügte sie hinzu.

(dts Nachrichtenagentur/red)

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