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Competent Investment Management: Auswirkungen von Corona auf gesetzliche Renten

Sven Thieme.
Quelle: privat

Die Corona-Krise hat Deutschland fest im Griff. Der Lockdown der Wirtschaft führt zu steigender Arbeitslosigkeit und massiven Umsatzeinbrüchen bei vielen Unternehmen.

Für zehn Millionen Menschen wurde bereits Kurzarbeit beantragt. Die gesetzliche Rente ist aufgrund der aktuellen Entwicklung massiven Risiken ausgesetzt, befürchtet Finanzexperte Sven Thieme, Geschäftsführer der Competent Investment Management GmbH.

Rund 21 Millionen Rentner erhalten ab dem 1. Juli 2020 monatlich höhere Zahlungen aus der Rentenkasse. Im Westen steigen die Altersbezüge um 3,45 Prozent, in den neuen Bundesländern sogar um 4,20 Prozent. Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung im Jahr 2019. Auch die Beitragsentwicklung und das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern spielen eine Rolle.

Langfristig sieht die Situation für Rentner in Deutschland hingegen weniger rosig aus. In den nächsten Jahren erreichen die geburtenstarken Jahrgänge der Generation Babyboomer das Rentenalter. Bereits 2027 werden 100 Arbeitnehmer die Altersbezüge von 47 Rentnern finanzieren müssen. Zum Vergleich: 2017 lag das Verhältnis bei 100 Arbeitnehmern auf 36 Rentner.

„Noch in dieser Dekade droht ein Kollaps der Rentenkassen. Das derzeitige Rentenniveau und die Beitragshöhe lässt sich mittel- und langfristig nicht mehr halten“, erläutert der Geschäftsführer der Competent Investment Management GmbH Sven Thieme die Zahlen. Das vom Bundestag verabschiedete Rentenpaket schreibt derzeit eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren von mindestens 48 Prozent fest. Der Beitragssatz soll bis 2025 nicht über 20 Prozent steigen.

Corona-Krise schlecht für Rentenkasse

Die Folgen der Corona-Krise werden die problematische Situation der Rentenkassen weiter verschärfen. Ökonomen rechnen mit einer historischen Rezension. Die Kosten des Lock Down beziffern sie mit rund 35 Milliarden Euro pro Woche. Trotz der entschlossenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen wird kurz- und mittelfristig die Arbeitslosenquote steigen – mit entsprechenden Folgen für die Sozialkassen.

Die Ausweitung der Kurzarbeit verhindert derzeit zwar einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit in Deutschland, hat aber langfristige Auswirkungen auf die Rentenansprüche von Millionen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten. Während des Erhalts von Kurzarbeitergeld bemessen sich die Beiträge am Nettolohn. Niedrigere Beiträge führen in Folge zu verringerten Rentenzahlungen. „Kurzarbeit erhöht bei vielen Arbeitnehmern die Vorsorgelücke“, erklärt Sven Thieme, Geschäftsführer der Competent Investment Management GmbH, die Problematik.

Zudem hat der Bezug von Kurzarbeitergeld auch steuerliche Auswirkungen. Die Hilfszahlungen selbst sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Betroffen hiervon sind alle Steuerzahler, die mehr als 410 Euro aus der Arbeitslosenversicherung erhalten haben. „In der Folge kann der Progressionsvorbehalt dazu führen, dass viele Arbeitnehmer im nächsten Jahr auch Steuern nachzahlen müssen“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.

3-Säulen-Modell: Gute Planung hilft Vorsorgelücke zu schließen

Wer in Zukunft unbesorgt in den Ruhestand gehen möchte, kommt perspektivisch an einer privaten Altersvorsorge nicht vorbei. Daher raten Verbraucherschützer und Finanzexperten unisono, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen. Denn generell gilt: Je früher man mit dem Sparen beginnt, desto niedriger sind die Beträge, die monatlich für eine ausreichende private Vorsorge beiseitegelegt werden müssen.

Bevor die Entscheidung für ein Produkt gefällt wird, sollten Sparer die sogenannte Vorsorgelücke ermitteln. So wird die Differenz zwischen den erwarteten Ansprüchen aus der gesetzlichen Rente und den gewünschten Einkünften im Alter genannt.

Sven Thieme, Geschäftsführer der Competent Investment aus Coswig, erklärt: „Das Ziel eines seriösen Informationsgesprächs ist, die Vorsorgelücke mit einem auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Konzept zu schließen.“

Der Gesetzgeber hat zur Förderung der privaten Altersvorsorge verschiedene steuerliche Vergünstigungen für eine Reihe von Finanzprodukten vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem Riester- und Rürup-Renten sowie die betriebliche Altersvorsorge. Diese Kapitalanlagen werden als zweite Säule der Altersvorsorge bezeichnet.

Die dritte Säule der Altersvorsorge bilden Kapitalanlagen, die nicht staatlich subventioniert werden. Hierzu gehören Aktienfonds, Beteiligungen, aber auch Immobilien oder Edelmetalle wie Gold und Silber. „In Zeiten niedriger Zinsen sind Sachwerte attraktiv“, erklärt Sven Thieme, Geschäftsführer der Competent Investment Management GmbH aus Coswig.

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