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Cannabislegalisierung: Polizei bekommt Orientierungsrahmen

Cannabis-Pflanze
Foto: Alissa De Leva [1] / Pixabay [2]

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) durch die Bundesregierung und der anschließenden Zustimmung des Bundesrats, tritt ab dem 1. April 2024 eine neue Rechtslage in Kraft.

Diese sieht unter anderem die Entkriminalisierung des Besitzes von Cannabis in bestimmten Mengen sowie den privaten Anbau für den Eigenbedarf vor. Der gemeinschaftliche Anbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinen soll nach den derzeitigen Planungen der Bundesregierung zum 1. Juli 2024 starten.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz weist darauf hin, dass trotz der Teillegalisierung von Cannabis, das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabis strikt verboten bleibt. Verstöße gegen diese Regelung werden weiterhin als Ordnungswidrigkeit geahndet und können zu Fahrverboten und hohen Bußgeldern führen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Verursachung eines Unfalls drohen sogar Freiheitsstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Das Innenministerium hat bereits einen Orientierungsrahmen für die Polizei herausgegeben, um auf die veränderte Gesetzeslage vorbereitet zu sein. Die Polizei betont die Bedeutung der Prävention und der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die Bürger werden eindringlich daran erinnert, dass der Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr unvereinbar sei, so wie bei Alkohol. Ziel sei es, das hohe Niveau der Verkehrssicherheit im Land zu wahren und weiter zu stärken.

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