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Bürgerinitiative Rheinstraße „Kandel 30“ empört – Stellungnahme der Stadt

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Laut , voll und eng – das empfinden die Anwohner der Rheinstraße so und wollen den Durchgangsverkehr nicht mehr akzeptieren. (Foto:cli)

Kandel. Die Verhandlungen zwischen der Bürgerinitiative „Kandel 30“ und der Stadt scheinen festgefahren. „Kandel 30“ ist eine Vereinigung von Anwohnern, die eine Verkehrsberuhigung in der Rheinstraße fordern. Das Tempolimit ist auf der gesamten Länge auf 50 km/h beschränkt – zu viel, meinen die Anwohner der Rheinstraße.

Seit zwei Jahren macht sich das Kernteam Christian Vedder, Christoph König, Günter Ewinger, Egbert Klöffer, Patrick Günther, Hans Heinecke und Nicole Kraus mit der Unterstützung vieler Bewohner für ein Tempolimit von 30 km/h stark. Die 50 km/h würden von vielen Fahrzeugen häufig überschritten, der Krach zu manchen Zeiten sei nicht auszuhalten, klagen die Anwohner. Ein weiteres Ziel der Aktivisten: Auch die LKW-Durchfahrt soll auf einen reinen Anlieferverkehr beschränkt werden. Nun sind weitere Vorstöße von „Kandel 30“ offenbar zum Stillstand gekommen. „Transparenz und Bürgernähe sieht anders aus“, sagte Christian Vedder dem Pfalz-Express. „Die Bürgermeister Poss und Tielebörger reden nicht mehr mit uns. Auch die Zahlen der Verkehrszählung liegen uns noch immer nicht vor.“ Zumindest ein Schild „Freiwillig 30“ wäre gewiss nicht zuviel verlangt. Die Stadt lehnt das aber ab mit der Begründung, es würde sich sowieso niemand dran halten. Das werden wir nicht akzeptieren“, betonte Vedder.

Die Stadt Kandel hat diesbezüglich eine Stellungnahme abgegeben, die an dieser Stelle im Wortlaut wiedergegeben ist:

„Tempo 30 in der Rheinstraße ist nach wie vor nicht möglich!

Die flächendeckende Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h entlang der Rheinstraße wäre ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und ist nach wie vor nicht möglich. Auch wenn die Aktivisten der Bürgerinitiative Rheinstraße dies so nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist die Verbandsgemeindeverwaltung gemeinsam mit der Stadt Kandel an die Straßenverkehrsordnung gebunden.

Dem Ansinnen der Bürgerinitiative, „einfach mal eine Tempo 30-Beschilderung anzubringen“, kann deshalb  nicht Rechnung getragen werden. Daran ändern auch diverse Leserbriefe nichts, die in den letzten Tagen in der Rheinpfalz veröffentlicht worden sind.

Dabei erwecken die Mitglieder der Bürgerinitiative den Anschein, Verwaltung und Stadt würde sich um ihre Anliegen nicht kümmern und sich nicht für sie interessieren.

Dem muss entschieden widersprochen werden. Vielmehr wurde in mehreren gemeinsamen Besprechungsrunden, zum Teil unter Mitwirkung von Vertretern der Polizeiinspektion Wörth und des Landesbetriebs Mobilität, Speyer, klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben eine Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Rheinstraße nicht zulassen.

In den Gesprächen mit der Bürgerinitiative wurde seitens der Verwaltung immer wieder klargestellt, dass innerhalb geschlossener Ortschaften der Verbandsgemeindeverwaltung als zuständiger Straßen-verkehrsbehörde die Anordnung von geschwindigkeitsbegrenzenden Maßnahmen obliegt, wobei entlang von klassifizierten Straßen (Bundes-/ Landes-/Kreisstraßen) vorab zwingend die Zustimmung des Straßen- baulastträgers sowie der Polizeiinspektion einzuholen ist.

Auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge grundsätzlich 50 km/h. Die Verbandsgemeinde kann als Straßenverkehrsbehörde innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Verkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde anordnen. Davon ist innerhalb des Stadtbereichs Kandel bereits rege Gebrauch gemacht worden.

Eine solche Zonen-Anordnung darf sich jedoch weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-/Landes-/Kreisstraßen), noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken (§ 45 Abs. 1c StVO).

Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs auf klassifizierten Straßen (Streckenbegrenzungen) dürfen vielmehr nur dort angeordnet werden, wo auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von untergeordneten Verkehrs-teilnehmern (Fußgänger und Fahrradfahrer) übersteigt, beispielsweise entlang von Kindertagesstätten, Schulen, Altersheimen etc.. Jede Strecken-Geschwindigkeitsbeschränkung bedarf einer entsprechenden Begründung.

Landesbetrieb Mobilität und Polizei haben dabei wiederholt eine Tempo 30-Zone entlang der Rheinstraße abgelehnt. So sind auch der Verbandsgemeindeverwaltung und der Stadt die Hände gebunden.

In den diversen Gesprächen wurde immer wieder betont, dass der von den Anliegern der Rheinstraße herangezogene Vergleich mit Geschwindigkeitsbeschränkungen in Bad Bergzabern (B 427), in Bellheim

(L 540) bzw. in Jockgrim (L 540) nicht statthaft ist. Es handelt sich hierbei jeweils um partielle 30-km/h-Streckenbegrenzungen entlang klassifizierter Straßen, wobei sich die örtlichen Gegebenheiten wesentlich anders darstellen, als in der Rheinstraße.

Ein Exempel statuieren wollte Bürgermeister Volker Poß durch die Anordnung einer solch partiellen Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Ludwig-Riedinger-Grundschule in der Marktstraße und vertrat die Auffassung, dass zumindest die Situation entlang der Grundschule mit den dortigen Zu- und Abfahrten von zwei Parkplätzen, der Bushaltestelle und dem Pausenhof eine Reduzierung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit rechtfertigt. Leider musste er den Stellungnahmen des Landesbetriebs Mobilität und der Kreisverwaltung entnehmen, dass dieser Anordnung nicht stattgegeben wird und für die zu beteiligenden Fachbehörden nicht erkennbar sei, dass eine Gefahrenlage vorliegt, die die Voraussetzung für eine derartige Anordnung vorgibt.

Alles in allem muss dem Vorwurf entgegengetreten werden, man würde die Anlieger nicht ernst nehmen.

Dies gilt auch für die Forderung des Durchfahrtsverbots für LKW. Zutreffend ist, dass die Ergebnisse der Ende Mai großräumig durchgeführten Verkehrszählung noch nicht vorliegen, aber bis Ende September bei der Verwaltung eintreffen sollen. Selbstverständlich werden die Verkehrszahlen der Bürgerinitiative zur Verfügung gestellt. Stadt und Verbandsgemeindeverwaltung erhoffen sich, dass der Landesbetrieb Mobilität – durch diese Zahlen belegt – ein Durchfahrtsverbot für LKW verfügt und damit sowohl die Rheinstraße, als auch die gesamte Innenstadt spürbar entlastet wird.

Volker Poß                                                                               Günther Tielebörger

Bürgermeister                                                                      Stadtbürgermeister

der Verbandsgemeinde Kandel                                                                                        “

(cli)

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