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„Bündnis gegen die 2. Rheinbrücke“: Rechtliche Einwendung gegen neue Planunterlagen in Rheinland-Pfalz eingereicht

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BUND-Regionalgeschäftsführer Hartmut Weinrebe.
Foto: pfalz-express.de/Licht

Wörth/Karlsruhe – Koordiniert von der Kreisgruppe Südpfalz und dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Bündnis gegen eine weitere Straßenbrücke über den Rhein zwischen Wörth und Karlsruhe am Dienstag (9. Juni) eine umfangreiche Einwendung gegen die für Rheinland-Pfalz überarbeiteten Planunterlagen eingereicht.

Für einen rechtmäßigen Planfeststellungsbeschluss lieferten auch die überarbeiteten Planunterlagen keine Grundlage, so die Begründung.

Die vom Bundesrechnungshof kürzlich bestätigte Kritik werde in der Einwendung erneuert, sagte BUND-Regionalgeschäftsführer Hartmut Weinrebe: „Ein Bedarf für den Bau einer zweiten Rheinbrücke an der jetzt vorgesehenen Stelle ist nicht ersichtlich, zumal die Stauproblematik weiterhin nur verschoben und nicht verringert wird. Nicht nachvollziehbar ist auch, dass auch in den jetzt erneut offengelegten Unterlagen eine Alternativenprüfung weiterhin fehlt. Obwohl seit der ersten Offenlage der Planfeststellungsunterlagen vier Jahre verstrichen sind und somit ausreichend Zeit bestanden hätte, eine Alternativenprüfung vorzunehmen, ist dies nicht erfolgt.“

Auf 45 Seiten haben zudem Artenschutzexperten aus den Naturschutzverbänden dargelegt, dass die vorgelegte Planung weiterhin gegen nationales und europäisches Recht verstoße, da Vorkommen streng geschützter Arten wie beispielsweise des Purpurreihers und der Zwergdommel ausgelöscht würden.

Bestätigt werde diese Feststellung von der Naturschutzverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz, die dem Eingriffsraum nationale Bedeutung als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Vögel, vor allem für Röhrichtbewohner, beimesse.

Zudem lege die naturschutzfachlich-artenschutzrechtliche Stellungnahme detailliert dar, dass die zu Grunde liegenden Daten veraltet und unzureichend seien. Einzelne Arten würden einfach nicht in deren Lebensraum und zu deren Aktivitätszeiten gesucht.

Für die Vertretung im Planfeststellungsverfahren hat der klageberechtigte Naturschutzverband BUND die  Kanzlei Deubner & Kirchberg aus Karlsruhe bevollmächtigt. (red)

 

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