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Bundesweite Razzien gegen islamistische Online-Propaganda

Foto: Pfalz-Express

Mit mehr als 100 Maßnahmen sind deutsche Ermittlungsbehörden am Donnerstag in zwölf Bundesländern gegen die Verbreitung islamistischer Propaganda im Internet vorgegangen.

Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) wurden über 50 Wohnungen durchsucht und zahlreiche Verdächtige vernommen. Bei den Beschuldigten handelt es sich vor allem um Jugendliche und junge Erwachsene, die islamistische Inhalte online geteilt oder verbreitet haben sollen.

Der Einsatz war Teil eines internationalen Aktionstags, an dem zeitgleich auch Sicherheitsbehörden in Österreich und der Schweiz beteiligt waren. Koordiniert wurde die Maßnahme vom BKA als Zentralstelle der deutschen Polizei.

Verstöße gegen mehrere Strafvorschriften

Die Ermittlungen richten sich gegen mutmaßliche Verstöße unter anderem gegen Paragraf 86 des Strafgesetzbuchs (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) sowie gegen Paragraf 86a (Verwenden von Kennzeichen solcher Organisationen). In einigen Fällen stehen auch der öffentliche Aufruf zu Straftaten (§ 111 StGB), Zuwiderhandlungen gegen Vereinsverbote (§ 20 Vereinsgesetz) und Volksverhetzung (§ 130 StGB) im Raum.

Grundlage der Maßnahmen sind Erkenntnisse aus dem Gemeinsamen Internetzentrum von BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz. Dort beobachten Spezialistinnen und Spezialisten täglich islamistische und radikal-islamische Aktivitäten im Netz.

Wenn Inhalte – etwa Propagandavideos oder religiöse Gesänge („Nashids“) mit strafbarem Inhalt – einen Anfangsverdacht begründen, werden sie dem BKA gemeldet. Die Behörde ermittelt daraufhin die Urheber, veranlasst die Löschung und leitet die Fälle an die zuständigen Landespolizeien weiter. Bei Tatverdächtigen im Ausland informieren die deutschen Behörden die jeweiligen Partnerstaaten.

Jugendliche besonders im Fokus

Nach Einschätzung des BKA spielt das Internet eine zentrale Rolle bei der Radikalisierung, insbesondere junger Menschen. Viele Betroffene radikalisierten sich ausschließlich online. Islamistische Gruppen nutzen gezielt Plattformen, die bei Jugendlichen beliebt sind, und setzen auf kurze, emotionalisierende Inhalte – oft mit Bezügen zu aktuellen Konflikten oder Kriegsopfern. Ziel sei es, Mitgefühl zu erzeugen und Handlungsmotivation zu wecken.

Hinweise und Meldungen

Bürgerinnen und Bürger können selbst dazu beitragen, die Verbreitung islamistischer Propaganda einzudämmen. Wer im Internet auf entsprechende Inhalte stößt, sollte diese der Polizei melden. In vielen Bundesländern gibt es dafür Online-Wachen, über die Hinweise auch anonym eingereicht werden können – etwa über das gemeinsame Portal der Polizei unter portal.onlinewache.polizei.de [1].

Zudem können islamistische Inhalte direkt bei sozialen Netzwerken gemeldet oder über die Meldestellen „Hessen gegen Hetze“ und „REspect!“ eingereicht werden. Diese leiten Hinweise an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) beim BKA weiter. Dort prüfen Expertinnen und Experten die strafrechtliche Relevanz und geben die Fälle an die zuständigen Ermittlungsbehörden weiter.

Weitere Informationen zur Arbeit der ZMI und zum Vorgehen gegen Hass und Hetze im Netz finden sich auf der Webseite des Bundeskriminalamts: www.bka.de/MeldestelleHetzeImInternet [2].

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