
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Rentenpaket der Bundesregierung mit Kanzlermehrheit beschlossen. 319 Abgeordnete stimmten für den Gesetzesentwurf, 225 dagegen, 53 enthielten sich.
Die Debatte über das Paket war innerhalb der Koalition wochenlang heftig. Vor allem die Junge Gruppe der Union lehnte eine Absicherung des Rentenniveaus von 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus ab. Die Linksfraktion kündigte zuletzt an, sich zu enthalten, um „die Rente von über 21 Millionen Menschen in diesem Land“ zu sichern.
Rentenhöhe bis 2031 gesichert
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das derzeitige Rentenniveau von 48 Prozent – das Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst – über 2025 hinaus stabil halten. Konkret sieht das Gesetz vor, diese „Haltelinie“ bis 2031 zu verlängern. Damit soll verhindert werden, dass die Renten im Vergleich zu den Löhnen sinken. Die Kosten für die Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund übernommen werden, um steigende Beitragssätze zu vermeiden.
Die Regierung erklärt: Ohne diese Verlängerung würden die Rentenanpassungen ab 2026 deutlich langsamer steigen als die Löhne. Das würde zu niedrigeren Alterseinkommen führen, da das bisherige System die Renten nur langsam anpasst.
Mütterrente wird ausgeweitet
Darüber hinaus wird die sogenannte „Mütterrente“ erweitert. Kindererziehungszeiten sollen künftig für alle Kinder anerkannt werden, unabhängig vom Geburtsjahr. Konkret bedeutet das: Für vor 1992 geborene Kinder wird die anrechenbare Erziehungszeit um sechs Monate auf insgesamt drei Jahre erhöht. Die daraus entstehenden Mehrkosten übernimmt ebenfalls der Bund.
Rückkehr ins Berufsleben erleichtert
Das Gesetz erleichtert zudem älteren Menschen, nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückzukehren. Das bisher geltende Anschlussverbot für befristete Arbeitsverträge (§ 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz) wird für diese Personengruppe aufgehoben. Dadurch wird auch mehrmalig ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich.
Die Bundesregierung betont, dass ohne die Verlängerung der Haltelinie keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung nötig wären. Gleichzeitig wäre jedoch eine Stabilisierung des Leistungsniveaus nicht mehr gewährleistet. (red/dts Nachrichtenagentur)
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