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Bundesregierung will Mietspiegel neu berechnen

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Vor dem Beschluss der neuen Mietpreisbremse im Bundestag an diesem Donnerstag hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) weitere gesetzliche Veränderungen zugunsten von Mietern angekündigt.

Sie wolle die Berechnung der Mietspiegel verändern, sagte Barley den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wir werden den Betrachtungszeitraum bei der ortsüblichen Vergleichsmiete verlängern“, kündigte die Sozialdemokratin an.

Der „explosionsartige“ Preisanstieg der Mieten in der jüngeren Vergangenheit dürfe die Berechnung der Mietspiegel nicht dominieren. „Stattdessen soll die langfristige Entwicklung der Mieten zum Maßstab werden. Dadurch verhindern wir einen abrupten Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete“, so Barley weiter.

Die Justizministerin bezieht sich auf die Beschlüsse beim „Wohngipfel“ im vergangenen September. Damals hatten die zuständigen Minister der Bundesregierung beschlossen, den für die Mietspiegel relevanten Zeitraum von vier auf sechs Jahre zu verlängern. Im aktuellen Gesetz, das der Bundestag am Donnerstag beschließen soll, stehe davon nichts. Das Gesetz beschränke sich auf die Umlage von Modernisierungskosten und eine schärfere Mietpreisbremse, berichten die Funke-Zeitungen. Für Letztere ist die „ortsübliche Vergleichsmiete“ in dem Mietspiegel relevant. (dts Nachrichtenagentur) 

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