Berlin – Die Bundesregierung hat die Regelungen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen vereinfacht.
Bislang mussten Länder und Kommunen einen Unfallschwerpunkt im betroffenen Bereich nachweisen, wenn sie außerhalb eines Wohngebietes solche Tempo-Limits für Autofahrer einrichten wollten.
In Zukunft soll dieser Nachweis für Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen wegfallen. Dies gelte für in „sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“, wie bei Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern.
Weiter seien Änderungen angedacht, damit fahrradfahrende Erwachsene ihre Kinder auf dem Radweg begleiten dürfen.
Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen. (dts Nachrichtenagentur)