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Bundesregierung vereinfacht Regeln für Tempo-30-Zonen

Foto: pfalz-express.de/Licht [1]

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Berlin  – Die Bundesregierung hat die Regelungen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen vereinfacht.

Bislang mussten Länder und Kommunen einen Unfallschwerpunkt im betroffenen Bereich nachweisen, wenn sie außerhalb eines Wohngebietes solche Tempo-Limits für Autofahrer einrichten wollten.

In Zukunft soll dieser Nachweis für Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen wegfallen. Dies gelte für in „sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“, wie bei Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern.

Weiter seien Änderungen angedacht, damit fahrradfahrende Erwachsene ihre Kinder auf dem Radweg begleiten dürfen.

Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen. (dts Nachrichtenagentur)

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