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Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern: Mund-Nasenschutz muss im Bahnhofsbereich getragen werden

Foto: dts Nachrichtenagentur

RLP. Die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern stellt zurzeit in ihrem Zuständigkeitsbereich vermehrt fest, dass Bürger sich nicht an das Gebot des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in Gebäuden und Zügen der Deutschen Bahn halten.

Am 24. September 2020, zur morgendlichen Hauptreisezeit, mussten die Beamten ca. 150 Personen auffordern im Bahnhof Bad Kreuznach, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Bei der Kontrolle zeigten sich alle Reisenden einsichtig, allerdings war vielen Personen nicht klar, dass sie im Bahnhofsbereich und auf den Bahnsteigen einen solchen Mundschutz tragen müssen.

Aus diesem Grund weist die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern auf „das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in sämtlichen Bahnhofsgebäuden, auf den Bahnsteigen sowie in Unterführungen im Bahnhofsbereich“ hin. Dies gelte auch in sämtlichen Zügen der Deutschen Bahn AG.

Ein Verstoß kann mit einem Beförderungsausschluss durch die Deutsche Bahn AG und mit einem Bußgeld geahndet werden (Ausnahmen gemäß der 11. CoBeLVO Rheinland-Pfalz bleiben unberührt).

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