
Abschiebung von afghanischen Straftätern (Archiv)
Foto: Bundespolizei via dts Nachrichtenagentur
Berlin – Im vergangenen Jahr sind 60 Prozent aller Abschiebungsversuche geplatzt. Wie die Bundespolizei laut der „Welt am Sonntag“ schreibt, „scheiterten 32.855 Abschiebungen vor der Übergabe“ an die Rückführungsbeamten an den Flughäfen.
Darunter vor allem wegen der unangekündigten „nicht erfolgten Zuführung (21.341)“ durch die Landespolizisten oder der vorher mitgeteilten „Stornierung des Ersuchens (11.184)“. Nach der Übergabe scheiterten weitere 1.593 Versuche. Nur 22.787 Abschiebungen gelangen.
Laut einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der AfD-Fraktion wurden in den ersten vier Monaten des Jahres 2025, also während der Amtszeit der vorigen Bundesregierung, durchschnittlich 2.035 Personen im Monat abgeschoben. Von Mai bis Dezember 2025 waren es durchschnittlich 1.831.
Dies zeige, „dass die ausgerufene Migrationswende auf dem Feld der Rückführungen vollständig ausgeblieben ist“, sagte der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio, der „Welt am Sonntag“. Er fordert, „gegenüber obstruktiven Herkunftsstaaten alle zur Verfügung stehenden Druckmittel von der Visaerteilung bis zur Zahlung von Entwicklungshilfe einzusetzen“.
Damit weniger Rückführungen daran scheitern, dass Ausreisepflichtige nicht an ihrer Adresse angetroffen werden, schlägt Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) eine Handyortung von nicht auffindbaren Migranten vor. „Es geht nicht darum, jeden Ausreisepflichtigen unter Generalverdacht zu stellen und zu observieren. Die Maßnahmen greifen erst bei Nichtantreffen, um dann schnell reagieren zu können und die ausreisepflichtige Person per Handy zu orten, um die geplante Abschiebung noch durchführen zu können.“
Die Handyortung sei „deutlich schneller“ als die Beantragung eines Ausreisegewahrsams, bei dem die Dauer in jedem Einzelfall dargelegt und begründet werden müsse, damit der Richter zustimmt. „Handyortung kann möglicherweise noch die eigentlich vorgesehene Abschiebung retten, wohingegen die Haft erst zur Absicherung weiterer Abschiebeversuche in Frage kommt“, sagte Poseck der „Welt am Sonntag“.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) unterstützt diese Maßnahme: „Handyortung kann eine wichtige Ergänzung der Instrumente zur Durchsetzung der Abschiebung sein.“ Noch wichtiger wäre es aber, so Schuster, wenn Ausreisepflichtige gar nicht erst abtauchen könnten, weil die Abschiebehaft viel häufiger möglich wäre. Schuster fordert: „Die EU-Ebene sollte den Weg für die Aufhebung des Trennungsgebotes freimachen, damit für Abschiebehaft auch wieder reguläre Haftplätze in Anspruch genommen werde können.“ (dts Nachrichtenagentur)

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