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Bundeskabinett beschließt strengere Regeln für Drohnen

Drohnen oder Kopter unter 5 Kilogramm konnten bislang ohne Lizent betrieben werden. Foto: Hans-Peter Möhlig [1]

Drohnen oder Kopter unter 5 Kilogramm konnten bislang ohne Lizent betrieben werden.
Foto: Hans-Peter Möhlig

Berlin – Das Bundeskabinett am Mittwoch strengere Regeln für Drohnen beschlossen.

Unter anderem wurde eine Kennzeichnungspflicht festgelegt. Alle Drohnen mit mehr als 250 Gramm Gewicht müssten demnach künftig mit einer Plakette gekennzeichnet sein, auf der Name und Adresse des Besitzers steht.

Eine Erlaubnispflicht sorgt dafür, dass für Drohnen ab fünf Kilogramm Gewicht künftig eine Erlaubnis erforderlich ist, die von den zuständigen Landesbehörden erteilt wird. Außerdem müssen Nutzer eine eine Art Führerschein besitzen, für die eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle abgelegt werden muss.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat den Beschluss der Bundesregierung als „ersten Schritt“ begrüßt. Der Beschluss biete „mehr Rechtssicherheit für die Nutzung unbemannter Fluggeräte und gewährleistet auch mehr Sicherheit im deutschen Luftraum“, teilte die DFS am Mittwoch in Langen mit.

Auch die Vereinigung Cockpit (VC) findet die Neuregelung für den Betrieb privater Drohnen gut: „Unsere Experten fordern schon lange, dass der Betrieb von Drohnen strenger kontrolliert werden muss und viele unserer Forderungen sind in der Neuregelung berücksichtigt“, sagte ein VC-Sprecher. Man hätte aber „eine Registrierungspflicht statt einer reinen Kennzeichnung“ der Drohnen vorgezogen.

(dts Nachrichtenagentur/red)

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