
Foto: Darko Djurin [1]/ Pixabay [2]
Wer K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubs einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht.
Mit dem Entwurf reagiert das Ministerium auf die besondere Gefährlichkeit solcher Taten und auf aktuelle Rechtsprechung. „Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders perfide und gefährlich. Die Täter machen ihre Opfer wehrlos und nutzen das niederträchtig aus“, so Justizministerin Stephanie Hubig (SPD).
Sie betonte, dass der Fall Gisèle Pelicot auf besonders brutale Weise gezeigt habe, wie perfide diese Übergriffe sein können. Auch in Deutschland komme es zu solchen Taten: Frauen würden gezielt mit K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun. Solche Taten müssten hart bestraft werden, daher sei eine Verschärfung des Strafrechts notwendig.
Hubig machte deutlich, dass der Rechtsstaat den Betroffenen von schweren Übergriffen fest zur Seite stehen und zugleich ein klares Signal an die Täter senden müsse: Diese Taten würden konsequent verfolgt und streng bestraft.
Bisher kann der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen straferschwerend berücksichtigt werden. Allerdings entschied der Bundesgerichtshof, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuchs gelten.
Die bisherige Mindeststrafe lag daher regelmäßig bei drei Jahren, nicht bei fünf Jahren wie bei besonders schweren Formen des Raubes oder sexuellen Übergriffs. Der Gesetzentwurf soll diese Lücke schließen: Der Einsatz von K.-o.-Tropfen soll künftig rechtlich wie der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs behandelt werden.
Der Entwurf wurde an Länder und Verbände versandt und auf der Website des Bundesministeriums veröffentlicht: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_KO_Tropfen.html [3]
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