
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Leipzig/Karlsruhe– Der Bundesgerichtshof (BGH) erhält ab 1. Juli 2026 einen siebten Strafsenat, um die anhaltende Überlastung der bestehenden sechs Strafsenate zu bewältigen.
Das teilte der Vorsitzende des dritten Strafsenats, Jürgen Schäfer, der „Frankfurter Rundschau“ mit.Die Zahl der Revisionen stieg stark: Von durchschnittlich 3.100 pro Jahr früher auf über 3.700 im Jahr 2024. Für 2025 werden mehr als 3.900 Eingänge erwartet – ein Plus von rund 26 Prozent.
Bei den Zivilsenaten sinken die Zahlen hingegen deutlich, weshalb Richterstellen umgewidmet werden.Der neue Senat wird in Leipzig angesiedelt – aufgrund der sogenannten Rutschklausel aus der Wiedervereinigung 1990: Neue Strafsenate des BGH müssen dort eingerichtet werden.
Bereits der fünfte (seit den 1990er Jahren) und sechste Senat (seit 2020) sitzen in Leipzig. Gründe für die Überlastung: Der BGH nennt primär den starken Anstieg eingereichter Revisionen. Experten und Beobachter führen dies unter anderem auf höhere Verurteilungszahlen in Vorinstanzen zurück, eine gestiegene Bereitschaft zur Rechtsmittel-Einlegung sowie komplexere Verfahren (z. B. organisierte Kriminalität, internationale Fälle).
Im Asyl- und Migrationsbereich tragen Delikte wie unerlaubte Einreise/Aufenthalt (§ 95 AufenthG), Schleusung (§ 96 AufenthG) und damit verbundene Strafverfahren zur hohen Fallzahl bei – viele davon landen letztlich in Revision beim BGH.
Der siebte Senat soll mit einem Vorsitzenden und sechs Richtern besetzt werden (Planstellen aus dem Zivilbereich). Ziel ist es, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und die Qualität der Rechtsprechung zu sichern. Leipzig wird damit weiter als zweiter wichtiger BGH-Standort gestärkt. (dts/desa)
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