- Pfalz-Express - https://www.pfalz-express.de -

Bundesgerichtshof kippt Urteil im Fall eines Angriffs mit einer Handgranate auf eine Trauergemeinde

Foto: Pfalz-Express

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Stuttgart teilweise aufgehoben. Es ging um einen Vorfall bei einer Trauerfeier am 9. Juni 2023, bei dem eine Handgranate geworfen wurde und mehrere Menschen verletzt wurden.

Das Landgericht Stuttgart hatte einen der Angeklagten unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Fall hängt mit einer Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Gruppen aus dem Raum Stuttgart zusammen, bei denen es in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Gewalt, auch mit Schusswaffen, gekommen war.

Bei der Trauerfeier hatte ein bereits rechtskräftig verurteilter Täter eine Handgranate in Richtung der etwa 350 anwesenden Personen geworfen, wobei 15 Menschen verletzt wurden. Der Täter wurde daraufhin von Mitgliedern der Gruppe des Verstorbenen verfolgt, aus einem Taxi gezerrt und schwer verletzt – so schwer, dass er in Lebensgefahr schwebte. Auch der jetzige Angeklagte war an diesem Angriff beteiligt.

Das Landgericht sah zwar einen Angriff des Angeklagten, konnte ihm jedoch keine Tötungsabsicht nachweisen. Es blieb unklar, wie stark und wie lange er sich selbst an der Tat beteiligt hatte. Deshalb wurde er nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Der Bundesgerichtshof kritisierte in seinem Beschluss, dass das Landgericht nicht ausreichend erklärt habe, auf welcher Grundlage es zu der Überzeugung kam, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war. Deshalb wurde das Urteil in diesem Punkt aufgehoben und an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart zur neuen Verhandlung zurückverwiesen.

Sowohl die Revision des Angeklagten als auch die der Staatsanwaltschaft hatten damit teilweise Erfolg. Die Staatsanwaltschaft strebt weiterhin eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags an.

Gefällt Ihnen unsere Zeitung?

Fügen Sie den Pfalz-Express als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So verpassen Sie keine wichtigen Nachrichten aus der Region.

⭐ Bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen [6]