
Foto: dts Nachrichtenagentur
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zu möglichen Schäden nach einer Corona-Impfung aufgehoben.
Der Fall muss nun erneut vor einem Oberlandesgericht verhandelt werden.
In dem Verfahren geht es um eine Frau, die im März 2021 gegen das Coronavirus geimpft wurde. Sie gibt an, danach gesundheitliche Probleme bekommen zu haben, darunter einen vollständigen Hörverlust auf einem Ohr. Von dem Impfstoffhersteller verlangt sie Auskunft über bekannte Wirkungen und mögliche Nebenwirkungen des Präparats sowie Schadensersatz.
Zunächst hatte das zuständige Landgericht die Klage abgewiesen. Auch das Oberlandesgericht wies die Berufung der Frau zurück.
Der BGH entschied nun jedoch, dass das Berufungsgericht bei der Prüfung der Ansprüche zu strenge Maßstäbe angelegt habe. Konkret ging es um den sogenannten Auskunftsanspruch: Patienten können von einem Arzneimittelhersteller unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen eines Medikaments verlangen.
Nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts reicht es aus, wenn ein Zusammenhang zwischen Medikament und Schaden plausibel erscheint. Es müsse nicht überwiegend wahrscheinlich sein, dass das Medikament tatsächlich die Ursache für den Schaden war.
Weil das Oberlandesgericht diesen Anspruch zu Unrecht verneint habe, müsse der Fall noch einmal neu geprüft werden. Dabei könne die Klägerin möglicherweise weitere Informationen erhalten, die für ihre Forderung nach Schadensersatz wichtig sein könnten. (red/dts Nachrichtenagentur)
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